21.01.2021 Inneres und Heimat — Kleine Anfrage — hib 88/2021

„Europäischer Aktionsplan für Demokratie“

Berlin: (hib/STO) „Aktivitäten der Bundesregierung im Rahmen des Europäischen Aktionsplans für Demokratie“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/25758). Wie die Fraktion darin ausführt, stellte die Europäische Kommission durch ihre Vize-Präsidentin Věra Jourová am 3. Dezember 2020 einen „Europäischen Aktionsplan für Demokratie“ vor. Dieser Aktionsplan sehe etwa vor, im Jahr 2021 neue Vorschriften zu Transparenz in der politischen Werbung einzuführen und die Vorschriften für die Finanzierung der europäischen politischen Parteien im Jahr 2021 zu überarbeiten. Weiter werde vorgeschlagen, einen „neuen operativen EU-Mechanismus für die demokratische Resilienz bei Wahlen einzuführen, der sich auf die strukturierte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur Abwehr von Gefahren für den Wahlprozess stützt“.

Zudem strebt die EU-Kommission laut Vorlage an, den Respekt in der öffentlichen Debatte zu stärken und Hetze im Internet zu bekämpfen. Neben Maßnahmen zur Stärkung von Medienfreiheit und Medienpluralismus enthalte der Aktionsplan auch die Ankündigung einer weiteren Entwicklung des Instrumentariums der EU zur Bekämpfung ausländischer Einmischung in den europäischen Informationsraum „einschließlich eines ständigen Überwachungsrahmens sowie einer Herausgabe von Leitlinien für einen verbesserten Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation im Frühjahr 2021“. Die EU-Kommission will den Aktionsplan den Angaben zufolge schrittweise bis zum Jahr 2023, also ein Jahr vor den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament, umsetzen.

Wissen will die Fraktion, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis die Bundesregierung den Aktionsplan für Demokratie bewertet hat. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, welche konkreten Gesetzgebungsvorhaben die Bundesregierung aus dem Aktionsplan insbesondere vor dem Hintergrund der Bundestagswahl 2021 ableitet.

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