19.01.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 82/2021

Asylanträge sudanesischer Antragsteller

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Asylanträge von Antragstellern aus dem Sudan ist laut Bundesregierung von 2.521 im Jahr 2016 über 1.635 im Jahr 2017 und 982 im Jahr 2018 auf 733 im Jahr 2019 zurückgegangen. In den ersten elf Monaten des vergangenen Jahres lag sie bei 277, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/25649) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/24858) weiter hervorgeht.

Danach sind von Anfang Januar bis Ende November 2020 vier sudanesische Antragsteller vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als asylberechtigt anerkannt worden, während 79 Flüchtlingsschutz und eine Person subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wurde den Angaben zufolge in 22 Fällen festgestellt; abgelehnt wurden vom Bamf insgesamt 439 Anträge, und in 153 Fällen kam es zu „sonstigen Verfahrenserledigungen“.

Die Zahl der Entscheidungen über Gerichtsverfahren zu Klagen sudanesischer Asylsuchender gegen Bescheide des Bamf belief sich in den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres laut Vorlage auf 541. Dabei kam es der Antwort zufolge in 20 Fällen zu einer Anerkennung als Flüchtling und in 31 Fällen zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes, während die Zahl der Ablehnungen bei insgesamt 199 lag und die der sonstigen Verfahrenserledigungen bei 291.

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