18.01.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 80/2021

Immobilien der islamistischen Szene

Berlin: (hib/STO) Immobilien im Eigentum von Angehörigen der islamistischen Szene spielen laut Bundesregierung „für die Aufklärung von Aktivitäten beziehungsweise Bestrebungen und Zielpersonen des islamistischen Personenspektrums“ in der Regel keine oder eine nur untergeordnete Rolle. Insbesondere treffe dies auf die dschihadistische Szene zu, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25611) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25058) weiter. Hier würden besonders häufig das Internet oder die sozialen Medien zur Kommunikation genutzt. Sofern es zu persönlichen Treffen komme, fänden diese in der Regel im öffentlichen Raum oder privaten Wohn- und Geschäftsräumen statt, „die ihrerseits jedoch nicht stets der Szene an sich zugeordnet werden können“.

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