Rechtliche Situation gleichgeschlechtlicher Ehepaare
Berlin: (hib/MWO) Einen Überblick über die Situation gleichgeschlechtlicher Ehepaare gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25590) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25052). Die Antwort enthält unter anderem Tabellen, aus denen der Anteil der gleichgeschlechtlichen Eheschließungen an allen Eheschließungen und der Anteil gleichgeschlechtlicher Ehen an bestehenden Ehen ersichtlich ist.
Zu der Frage nach Problemen bei der Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts schreibt die Bundesregierung, diese seien durch das Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 18. Dezember 2018 geregelt worden. Eventuelle Umsetzungsprobleme auf Landes- und Kommunalebene fielen aufgrund der Kompetenzzuordnung des Grundgesetzes nicht in die Zuständigkeit des Bundes.
Zu einer Behebung der im Abstammungsrecht bestehenden rechtlichen Unterschiede im Hinblick auf die Eltern-Kind-Zuordnung der zweiten Elternstelle heißt es, die Meinungsbildung zur Reform des Abstammungsrechts sei innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Weitere rechtliche Unterschiede für gleichgeschlechtliche und verschiedengeschlechtliche Ehepaare gebe es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland nicht.