Altmaier lobt Staatshilfen für Corona-Geschädigte
Berlin: (hib/WID) Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat der Kritik widersprochen, die staatliche Unterstützung notleidender Unternehmen in der Corona-Krise sei unzureichend. „Wir sind in Europa diejenigen, die am meisten und am umfassendsten Hilfe leisten“, sagte er am Mittwoch vor dem Tourismusausschuss. Je länger die Pandemie dauere, umso mehr werde die Regierung betroffenen Einzelnen Unterstützung zuteil werden lassen. Mit der Europäischen Union sei sie zudem in „intensiven Gesprächen“ über eine Ausweitung des Beihilferahmens.
Seit Beginn der Krise im vorige Frühjahr seien die staatlichen Programme beständig angepasst, nachgebessert und im Volumen ausgeweitet worden, betonte Altmaier. So würden antragsberechtigten Unternehmen mit der für die erste Jahreshälfte 2021 vorgesehenen „Überbrückungshilfe III“ Kosten bis zur Obergrenze von 200.000 Euro, in besonderen Fällen bis zu 500.000 Euro erstattet. Anders als frühere Programme sei dieses auch nicht mehr auf einige Wochen oder Monate, sondern von vornherein auf das gesamte Halbjahr bis Ende Juni befristet: „Keiner weiß, wie lange der Lockdown dauert.“
Einzelne am härtesten betroffene Branchen würden auch mit besonderem Nachdruck unterstützt, sagte der Minister. So gebe es Sonderregelungen für Reisebüros und -veranstalter, die etwa die Erstattung von Stornokosten beträfen. Für die Gastronomie sei die Regierung im November und Dezember einen „völlig neuen Weg“ gegangen, indem sie auf das Prinzip gesetzt habe, Umsatzausfälle pauschal zu erstatten. Dabei seien von Anfang an auch die Hotels einbezogen worden, obwohl sie nicht völlig schließen mussten, sondern Geschäftsreisende weiterhin beherbergen dürfen.
Altmaier wies darauf hin, dass Anträge auf die Gewährung der November- und Dezemberhilfen seit dem 25. November gestellt werden könnten. Seit dem 27. November würden Abschlagszahlungen geleistet. Insofern sei es missverständlich, wenn gesagt werde, dass die Gelder „jetzt“ flössen: „Sie sind die ganze Zeit schon geflossen.“ Beantragt seien November- und Dezemberhilfen im Umfang von fünf Milliarden Euro. Die Abschlagszahlungen von im Einzelfall zunächst bis zu 10.000, später bis zu 50.000 Euro hätten sich auf 1,4 Milliarden Euro belaufen. Seit Anfang dieser Woche seien die zuständigen Länderbehörden auch in der Lage, die Endbeträge auszuzahlen.
Zur Tourismuswirtschaft sagte Altmaier, diese sei am Volumen der „Überbrückungshilfe I“ im vorigen Jahr zu 25 Prozent beteiligt gewesen. So seien 9.000 Reisebüros in den Genuss der Leistung gekommen. Zahlungen aus der „Überbrückungshilfe II“ hätten Unternehmen der Branche bis Anfang diesen Jahres im Umfang von insgesamt rund einer Milliarde Euro beantragt. Darunter seien 28.000 Hotels mit einem Antragsvolumen von 631 Millionen Euro, 5.000 Reisebüros mit 182 Millionen Euro und 90 Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft mit 85 Millionen Euro.
Altmaier warb um Verständnis für die großzügige Unterstützung der Lufthansa durch den Bund mit neun Milliarden Euro und des Reiseveranstalters TUI mit 7,5 Milliarden. Er wisse, dass viele Kleinunternehmer das als ein „Unding“ betrachteten. Diesen werde aber auch geholfen. „Wir müssen als großes Land auch über große Akteure verfügen“, sagte Altmaier. Wäre die Lufthansa pleite gegangen, wäre sie sicher nicht von einem Mittelständler übernommen worden. Der Minister sprach sich in diesem Zusammenhang gegen die Forderung aus, die Bundeshilfe mit einer Jobgarantie zu verknüpfen.
Er habe zwar zu Beginn der Pandemie versprochen, die Regierung werde alles tun, damit kein Arbeitsplatz verloren gehen müsse. Sie habe deshalb die großzügigste Regelung zur Kurzarbeit aller Zeiten aufgelegt. Das bedeute aber nicht, dass der Staat gut beraten wäre, Unternehmen betriebswirtschaftliche Entscheidungen zu verbieten. Wenn etwa die Lufthansa davon ausgehe, dass der Flugverkehr noch viele Jahre lang nicht das Vorkrisenniveau erreichen werde, und deshalb Restrukturierungen vornehme, sei dies eine „Entscheidung in der Marktwirtschaft, die der Staat nicht durch ein Verbot, Menschen zu entlassen, unterlaufen soll“.