13.01.2021 Inneres und Heimat — Antrag — hib 60/2021

Benennung von Wahlbewerbern ohne Versammlungen

Berlin: (hib/STO) Der Bundestag soll nach dem Willen der Koalition angesichts der Corona-Pandemie die Voraussetzung dafür schaffen, dass Parteien die Benennung von Wahlbewerbern zur Bundestagswahl auch ohne Versammlungen ermöglicht werden kann. Dies geht aus einem Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (19/25816) hervor, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll der Bundestag feststellen, „dass die Durchführung von Versammlungen für die Wahl der Wahlbewerber und der Vertreter für die Vertreterversammlungen zumindest teilweise unmöglich ist“.

Eine solche Feststellung ist der Begründung zufolge Voraussetzung dafür, dass das Bundesinnenministerium „im Falle einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt“ durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages „von den Bestimmungen über die Aufstellung von Wahlbewerbern abweichende Regelungen“ treffen und Abweichungen der Parteien von entgegenstehenden Bestimmungen ihrer Satzungen zulassen kann, um die Benennung von Wahlbewerbern ohne Versammlungen, soweit erforderlich, zu ermöglichen.

Wie es in der Begründung weiter heißt, ist die Durchführung von Aufstellungsversammlungen als Präsenzveranstaltungen für die Parteien derzeit zumindest teilweise faktisch unmöglich. Unter Verweis auf die geltenden Kontakt- und Mobilitätsbeschränkungen schreiben die beiden Fraktionen, dass angesichts dieser erheblichen Einschränkungen für die Allgemeinheit die Durchführung von Aufstellungsversammlungen für die politischen Parteien in der Öffentlichkeit nicht vermittelbar wäre.

Zugleich verweisen sie darauf, dass der Inzidenzwert von Neuinfektionen in sieben Tagen auf 100.000 Einwohner am vergangenen Montag nach Auskunft des Robert-Koch-Instituts lediglich in Bremen 91 „und in allen anderen Ländern über 100, in fünf Ländern 150 oder mehr, in zwei Ländern über 200 und in weiteren zwei Ländern über 300 betragen“ und der bundesweite Durchschnitt bei 167 gelegen habe. Angesichts dieser Tatsache könne Parteimitgliedern die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung nicht zugemutet werden. Dies gelte umso mehr, als in einer „nicht unerheblichen“ Anzahl von Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell der genannte Inzidenzwert von Neuinfektionen bei über 200 liege.

Die Durchführung von Versammlungen im Zusammenhang mit der Aufstellung von Wahlbewerbern ist den Koalitionsfraktionen zufolge „auf absehbare Zeit ganz oder teilweise unmöglich“. Aufgrund des notwendigen zeitlichen Vorlaufs vor Einreichung der Wahlvorschläge am 69. Tag vor der Wahl gemäß Paragraph 19 des Bundeswahlgesetzes sei „ein Zuwarten auf den ungewissen Zeitpunkt der Möglichkeit der Durchführung von Präsenzveranstaltungen nicht angezeigt“.

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