Regierung legt Bericht über Reisevertragsrecht vor
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat einen Bericht über die Marktentwicklung betreffend veranstaltermäßig vertriebene Reiseeinzelleistungen vorgelegt. In der Unterrichtung (19/25790) heißt es unter anderem, laut dem Ergebnis des vom Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium in Auftrag gegebenen Forschungsauftrags habe weder die Unternehmens- noch die Verbraucherseite im Zusammenhang mit den untersuchten Aspekten über Missstände oder relevante Beschwerden berichtet. Die Forschungsergebnisse würden den Autoren zufolge keinerlei Anhaltspunkte für einen korrigierenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf liefern. Dem stimme die Bundesregierung zu.
Hintergrund ist das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 17. Juli 2017, wie aus der Unterrichtung hervorgeht. Aufgrund der umstrittenen Debatte im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens habe der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages die Bundesregierung darum gebeten, die Marktentwicklung betreffend veranstaltermäßig vertriebene Reiseeinzelleistungen ab Geltung der neuen Vorschriften zu beobachten, um etwaige Missstände aufzudecken, sowie hierüber innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren zu berichten.
Zum Zweck der Erfüllung des Berichtsauftrags habe das Ministerium die InterVal GmbH mit dem Forschungsvorhaben beauftragt. Es sei in Zusammenarbeit mit Professor Ansgar Staudinger von der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Bielefeld durchgeführt worden.