Rechtsausschuss lehnt Oppositionsanträge ab
Berlin: (hib/MWO) Mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung und mehreren Anträgen der Opposition befasste sich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf am Mittwoch unter Leitung von Heribert Hirte (CDU). Einstimmig und ohne Debatte empfahl das Gremium die Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, mit dem die grundgesetzlichen Voraussetzungen für den Beitritt zu zwei völkerrechtlichen Verträgen zur Bekämpfung von Gewalttaten gegen den Zivilluftverkehr geschaffen werden (19/24223).
Längere Diskussionen entspannen sich um die Anträge der Opposition. Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Selbstbestimmte Lebensentwürfe stärken - Verantwortungsgemeinschaft einführen“ (19/16454) wurde mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Deren Vertreter bemängelten übereinstimmend, dass die Vorlage nicht zu Ende gedacht sei, auf ein Steuersparmodell hinauslaufe und dass die angestrebte Flexibilität bereits jetzt schon durch die Ehe möglich sei. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Dem Antrag zufolge sollen Menschen, die außerhalb einer Ehe oder von Verwandtschaft Verantwortung füreinander übernehmen wollen, besser anerkannt und gefördert werden.
Ein Antrag der Fraktion Die Linke, mit dem im Corona-Winter Zwangsräumungen verhindert und Obdachlose sicher untergebracht werden sollen (19/25259), wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktionen FDP und AfD abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Linksfraktion die Grünen. Laut Antrag sollen Mieter, die wegen der Corona-Pandemie Mietschulden anhäufen, vor Kündigungen geschützt werden. Kommunen sollen bei der Unterbringung obdachloser Menschen unterstützt werden.
Von der Unionsfraktion hieß es dazu, diese Probleme dürften nicht den Vermietern aufgebürdet werden, zudem gebe es für diese Fälle Härtefallregelungen. Die Schaffung von mehr Wohnraum könne zur Lösung des Problems beitragen. Die SPD verwies darauf, dass eine Verlängerung des Schutzes vor pandemiebedingten Kündigungen am Koalitionspartner gescheitert sei. Das Thema müsse zudem unabhängig von Corona diskutiert werden. Der Antrag verfolge ein wichtiges Anliegen, gebe aber nicht die richtigen Antworten. AfD und FDP verwiesen ebenfalls auf die mit dem Antrag verbundenen Belastungen für Vermieter. Justizstaatssekretär Christian Lange (SPD) betonte, die Bundesregierung sei sich einig, dass jeder Wohnungslose einer zu viel sei und dass alles getan werden müsse, um Wohnungslosigkeit zu verhindern. Die Probleme seien bekannt, die Zahl der Betroffenen sei jedoch nicht so hoch wie befürchtet.
Ein Antrag der Fraktion der Grünen, das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität unverzüglich verfassungskonform auszugestalten (19/22888), wurde mit den Stimmen von Union und AfD abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben den Grünen die Linken, die FDP enthielt sich. Die Grünen kritisierten in der Debatte, dass der Antrag in der Vergangenheit mehrfach von der Tagesordnung des Ausschusses gestrichen worden sei. Das Verfahren im Bundestag sei bedauerlich. Die Grünen forderten, dass der Bundestag die Bundesregierung auffordern solle, unverzüglich einen neugefassten Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem entsprechend dem im Anhang beigefügten Rechtsgutachten das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (19/20163) an die Anforderungen des Grundgesetzes angepasst wird. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben inzwischen einen Gesetzentwurf „zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020“ (19/25294) vorgelegt, der noch am Mittwoch erstmals beraten werden und im Anschluss an die Debatte an den federführenden Innenausschuss überwiesen werden soll.
Weiter beschloss der Ausschuss mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Linken und Grünen bei Enthaltung der AfD die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten zu der Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 9/20. Dabei geht es um den Antrag der AfD-Fraktion im Bundestag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der Wahl einer Vizepräsidentin beziehungsweise eines Vizepräsidenten des Bundestages.
Gegen die Stimmen der AfD votierte der Ausschuss mit den Stimmen der übrigen Fraktionen für die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten zu den Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 2216/20 und 2 BvR 2217/20 in der Hauptsache sowie über den Beitritt zu diesen Verfahren gemäß Paragraf 94 Absatz 5 des Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Dabei geht es um zwei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen das Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht richten. Ferner stimmte der Ausschuss über eine Reihe von Gesetzentwürfen und anderen Vorlagen ab, bei denen er nicht federführend ist.