Vertrag zu Braunkohle-Ausstieg
Berlin: (hib/PEZ) Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Zustimmung der Bundestags zum Braunkohle-Ausstiegs-Vertrag beantragt. So solle gemäß Paragraf 49 des Kohleausstiegsgesetzes die Bundesregierung ermächtigt werden, diesen Vertrag mit den Betreibern von Braunkohleanlagen und weiteren, von der Reduzierung und Beendigung von Braunkohleanlagen unmittelbar betroffenen Braunkohletagebauunternehmen zu schließen, heißt es in einem Antrag des Ressorts (19/25494). In dem öffentlich-rechtlichen Vertrag werden unter anderem die Entschädigungszahlungen an die Kraftwerkskonzerne geregelt, die von der Opposition kritisiert werden. Laut Vertragstext hat der RWE-Konzern Anspruch auf 2,6 Milliarden Euro, die LEAG auf 1,75 Milliarden Euro. Zinsen sollen nicht anfallen. Der Antrag soll am Mittwochabend im Bundestag debattiert werden.