Fördermittel des Bundes werden oft später abgerufen
Berlin: (hib/HLE) Der Abruf von Mitteln ist ein nachlaufender Indikator, da Mittel erst dann abgerufen werden könnten,wenn sie zur Begleichung oder anteiligen Begleichung erforderlicher Zahlungen benötigt würden. Dies geschehe in der Regel nach dem Abschluss von Maßnahmen oder zumindest von Bauabschnitten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25211) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24715). Die Abgeordneten hatten wissen wollen, warum im Rahmen des Investitionsförderungsgesetzes auch nach fünf Jahren weiterhin ein Drittel der zur Verfügung stehenden Mittel nicht abgeflossen sei. Die Bundesregierung weist in der Antwort darauf hin, dass die Abrufverfahren der Länder unterschiedlich seien. Einige Länder würden die Projekte beispielsweise vorfinanzieren und die Bundesmittel erst später abrufen. Die Tatsache, dass noch keine Mittel abgerufen worden seien, bedeute nicht zwangsläufig, dass mit der Umsetzung von Maßnahmen noch nicht begonnen worden sei, so die Regierung.