Parlament

Kolumne der Wehrbeauftragten - Dezember 2021

Porträtfoto der Wehrbeauftragten Eva Högl

Wehrbeauftragte Eva Högl (© DBT/Inga Haar)

Liebe Soldatin, lieber Soldat,

das Amt der Wehrbeauftragten mit seiner besonderen Historie, seinen umfassenden Aufgaben und Befugnissen ist auf der Welt einmalig. Doch auch in anderen Ländern und Streitkräften gibt es Institutionen, die sich um Anliegen ihrer Soldatinnen und Soldaten kümmern. Mehr als 30 solcher Ombudsinstitutionen gibt es weltweit – von Norwegen bis Südafrika, von Kanada bis Kirgisistan.

Sie sind ganz unterschiedlich aufgestellt und ausgestaltet. Einige sind unabhängige, zivile Stellen, andere in die Strukturen des Militärs eingebunden. Manche sind Ansprechstelle lediglich für Soldatinnen und Soldaten, andere auch für Zivilistinnen und Zivilisten. So unterschiedlich sie auch sein mögen, sie eint die Aufgabe, individuelle Beschwerden entgegenzunehmen und Lösungen zu suchen. Damit leisten sie einen entscheidenden Beitrag zur Zufriedenheit von Soldatinnen und Soldaten und der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte.

Regelmäßig tausche ich mich mit meinen internationalen Kolleginnen und Kollegen aus. Zum Beispiel treffen wir uns einmal im Jahr bei der International Conference of Ombuds Institutions for the Armed Forces (ICOAF). Die Konferenz geht auf eine Initiative meines Vorgängers Reinhold Robbe zurück.

Mitte Oktober war ich auch in Wien und habe dort das Präsidium der Parlamentarischen Bundesheerkommission getroffen.

Dieser internationale Austausch ist für mich als Wehrbeauftragte sehr wichtig. Zum einen erfahre ich, welche Anliegen Soldatinnen und Soldaten anderer Streitkräfte beschäftigen, und erkenne hier viele Parallelen – von unzureichender Ausstattung über die Vereinbarkeit von Familie und Dienst bis hin zu PTBS-Erkrankungen. Zum anderen lernen wir voneinander, wie diese Anliegen aufgegriffen und angegangen werden, und tauschen Beispiele guter Praxis aus.

Auch in einer weiteren Hinsicht ist dieser Austausch sehr wichtig. In internationalen Einsätzen – der Europäischen Union, der NATO oder den Vereinten Nationen – wirken nationale Streitkräfte zusammen. Das ist mittlerweile eine Selbstverständlichkeit. So selbstverständlich diese Zusammenarbeit von Streitkräften ist, ein Aspekt ist bislang noch nicht in gleichem Maße etabliert: die Zusammenarbeit von Ombudsinstitutionen.

Dabei ergeben sich in multinationalen Einsätzen und Missionen ganz besondere Herausforderungen. Soldatinnen und Soldaten stehen Seite an Seite mit Kameradinnen und Kameraden anderer Streitkräfte und unterstehen mitunter Vorgesetzten anderer Armeen. Wenn es hier Schwierigkeiten und Probleme gibt: An wen wenden sie sich und wer ist zuständig? Die nationale, eigene Ombudsinstitution? Die Ombudsinstitution des Partnerlandes? Oder des gastgebenden Landes? Anfang Oktober habe ich auch meine Kollegen aus Öster-reich, den Niederlanden, Norwegen und Mali zu einem Workshop nach Berlin eingeladen, um Antworten auf diese Fragen zu finden. Zum Abschluss haben wir eine Resolution verabschiedet, mit der wir unsere Zusammenarbeit stärken und intensivieren. Beispielsweise haben wir uns zu gemeinsamen Besuchen von Einsätzen und Übungen, in denen unsere Streitkräfte zusammenwirken, verabredet.

Es ist mir eine große Ehre, Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages zu sein. Es ist ein wunderbares und wichtiges Amt. Die Bundeswehr und ihre Einsatzbereitschaft sind ohne das Amt nicht zu denken. Deswegen freue ich mich, wenn andere Länder sich für das Amt der Wehrbeauftragten interessieren. So habe ich mit politischen Vertretern des Kosovo und der Slowakei über die Idee, das Wissen und die Erfahrung des Amtes gesprochen. Ich hoffe sehr, hiermit einen kleinen Beitrag zu leisten, dass auch diese Länder eine vergleichbare Institution etablieren. Damit bliebe das Amt der Wehrbeauftragten zwar weiterhin einmalig, doch keineswegs allein in der Welt.

Mit herzlichen Grüßen

Eva Högl,

Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages