Dienst bei der Polizei beim Deutschen Bundestag
Die Polizeibeamten beim Deutschen Bundestag verfügen über eine abgeschlossene mehrjährige Ausbildung bei einer Polizei des Landes oder des Bundes. Sie sind keine Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, weil eine Weisungsbefugnis der Staatsanwaltschaft gegenüber der Polizei beim Deutschen Bundestag dem Sinn der parlamentarischen Polizeigewalt widerspräche.
Dienst in zivil
Der Dienst beim Deutschen Bundestag wird grundsätzlich in Zivilkleidung versehen. Die dienstliche Ausrüstung entspricht abgesehen von bundestagsspezifischen Besonderheiten der Ausrüstung der Polizeien der Länder bzw. der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes.
Polizeivollzugsdienst
Die Gliederung des Polizeivollzugsdienstes und der Dienstgruppen ist identisch mit der grundsätzlichen Gliederung bei den Polizeien der Länder.
Im Polizeivollzugsdienst wird Dienst rund um die Uhr im 5-Schichtensystem verrichtet.
Zusammenarbeit mit anderen Polizeien
Die Polizei beim Deutschen Bundestag arbeitet eng mit anderen Polizeien zusammen, insbesondere mit der Berliner Polizei. Regelmäßige Koordinierungsgespräche und der ständige Austausch von Lagemeldungen der jeweiligen Polizeiführer und Leitstellen der Polizeiabschnitte, Direktionen bzw. der Gemeinsamen Leitstelle Bund/Berlin, Bundeskriminalamt und Landeskriminalamt gewährleisten bei Einsätzen eine erfolgreiche Bewältigung oftmals schwieriger polizeilicher Lagen.