15.04.2024 | Parlament

Anhörung zum Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetz

Das Bild zeigt drei Frauen die sich unterhalten.

Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke im Gespräch mit Hanka Kliese, MdL und Dr. Steffi Lehmann, wissenschaftliche Leiterin des Lern und Gedenkorts Kaßberg-Gefängnis e.V, im Sächsischen Landtag. (© DBT / Team Zupke)

Am 15. April 2024 fand im Sächsischen Landtag die Anhörung zur Änderung des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes statt.

Die SED-Opferbeauftragte hat daran als Sachverständige teilgenommen. In ihren Ausführungen hat sie zu Beginn deutlich gemacht, dass der Freistaat Sachsen viel im Bereich der Erinnerungskultur leistet - bei einer Vielzahl von eher kleineren und mittleren Gedenkstätten im Land und mit einer besonderen Sensibilität, da die sächsischen Gedenkstätten oft eine doppelte Diktaturgeschichte haben.

Bei den vorgesehenen Gesetzesänderungen handelt es sich um keine grundlegende Reform des Gedenkstättenstiftungsgesetzes. Insbesondere soll damit die Gedenkstätte Großschweidnitz in die Trägerschaft der Sächsischen Gedenkstättenstiftung überführt sowie die institutionelle Förderung für den Lern- und Gedenkort Kaßberg Gefängnis festgeschrieben werden. Beide Gedenkstätten werden bereits durch das Land finanziert. Auch redaktionelle Anpassungen und solche die Geschäftsführung der Stiftung und ihre Sitzungsteilnahme betreffend sollen mit dem Gesetz vorgenommen werden. Auch soll die Benennungsmöglichkeit von Stellvertretungen für alle Stiftungsratsmitglieder vorgesehen werden, damit der Stiftungsrat immer beschlussfähig ist. Sven Riesel, der stellvertretende Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, sprach in dem Zusammenhang davon, dass sie bezogen auf diese Regelungen ihre Expertise aus der täglichen Arbeit in die Gesetzesvorlage einbringen konnten. 

In der Anhörung wurden aber noch mögliche weitere Änderungen für den Gesetzentwurf von einzelnen Sachverständigen vorgeschlagen: So könnte für Stiftungsratsmitglieder eine Erfordernis auf besondere persönliche Eignung aufgenommen werden - in Form des Bekenntnisses zum freiheitlich demokratischen Verfassungsstaat der Bundesrepublik; angelehnt an die bereits bestehende Regelung dazu in Thüringen. Auch wurde vorgeschlagen, die Begrenzung der Anzahl der Stiftungsratsmitglieder auf 20 aufzuheben, um eine Rotation wie jetzt notwendig, zu beenden und zudem neue Mitglieder aufnehmen zu können. Geprüft werden könnte zudem, ob institutionell geförderte Einrichtungen fachliche Fördervoraussetzungen erfüllen sollten - ähnlich wie dies jetzt schon bei Projektfinanzierungen vorgesehen ist. 

Alle Sachverständigen waren sich einig, dass die Stiftung eine auskömmliche Finanzierung braucht, die für die Zukunft auch die beiden `neu` aufgenommen Gedenkstätten und ihre Bedarfe langfristig berücksichtigt, die die Aufgaben der Gebäudeerhaltungsproblematik für die Bauten aller Gedenkstätten in den Blick nimmt als auch einen deutlich höheren Personalbedarf bei der pädagogischen Betreuung in den Einrichtungen. Dafür brauche es in den kommenden Jahren einen „couragierten finanziellen Aufwuchs“ bei den Stiftungsmitteln. 

Für die SED-Opferbeauftragte ist dabei wichtig, dass das für die Finanzierung der Gedenkstättenlandschaft der kommenden Jahre in allen Bundesländern gilt: „Denn die Herausforderungen, die sich durch die sich pluralisierende Gesellschaft und die unter Druck geratene Demokratie, die sich durch dringende Digitalisierungsnotwendigkeiten und neue Vermittlungskonzepte für die jungen Generationen ebenso durch das hohe Lebensalter von Zeitzeugen für die Einrichtungen ergeben, sind überall ähnlich. Mit diesen Herausforderungen dürfen die Einrichtungen finanziell nicht allein gelassen werden! Ich werde mich dafür einsetzen, dass auch das Gedenkstättenkonzept des Bundes, das gegenwärtig entwickelt wird, strukturelle und finanzielle Antworten zu diesen Aufgaben geben wird.“

Evelyn Zupke hat sich darüber hinaus in der Anhörung dafür ausgesprochen, dass das Archiv Bürgerbewegung in die institutionelle Förderung des Landes aufgenommen werden sollte. „Mir ist es wichtig, dass dieses national bedeutsame Archivgut, ebenso wie die Stasi-Akten, dauerhaft unserer Gesellschaft zur Aufklärung über Opposition und Widerstand zur Verfügung steht. Um den Bund hier stärker in die Pflicht zu nehmen, braucht es einen ersten Schritt durch den Freistaat“, so die SED-Opferbeauftragte im Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus des sächsischen Landtages. 

Marginalspalte