18.05.2022 | Parlament

SED-Opferbeauftragte empfängt Häftlingshilfe-Stiftung

Das Bild zeigt eine Gruppe von Männern und Frauen die vor Bäumen stehen.

Die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag Evelyn Zupke und der Vorstand der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge. (© DBT / Benjamin Baumgart)

Am 18. Mai 2022 besuchte der Vorstand der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge die SED-Opferbeauftragte im Deutschen Bundestag. Die öffentlich-rechtliche Stiftung des Bundes mit Sitz in Bonn ist zuständig für die Gewährung von Unterstützungsleistungen für Personen, die Opfer von rechtsstaatswidrigen Entscheidungen der DDR-Strafjustiz wurden und denen durch Freiheitsentzug Nachteile entstanden sind (gemäß § 18 StrRehaG).

In Zukunft wird eine weitere wichtige Aufgabe auf die Häftlingshilfe-Stiftung zukommen. So haben die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass sie einen bundesweiten Härtefallfonds für die SED-Opfer errichten werden und dafür die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge weiterentwickeln wollen. Bisher gibt es in Brandenburg, Berlin und Sachsen und Thüringen einen entsprechenden Härtefallfonds, mit welchem vielen Betroffenen, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, geholfen werden kann.

Dazu die SED-Opferbeauftragte: „Es sollte aber nicht vom Wohnort abhängig sein, ob ehemalige politisch Verfolgte der SED-Diktatur, die sich in einer besonders schwierigen Lebenslage befinden, dieses Hilfsangebot beantragen können. Ich bin daher außerordentlich froh, dass die Regierungsparteien die Errichtung eines bundesweiten Härtefallfonds klar auf ihre Agenda gesetzt haben.“

Hintergrund

Die Häftlingshilfe-Stiftung wurde im Zuge des 1955 geschaffenen Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden (Häftlingshilfegesetz - HHG), errichtet, um den entsprechenden Personenkreis zu unterstützen.

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