Kulturausschuss tagt zum Gedenkstättenkonzept des Bundes
Am 11. November hat die SED-Opferbeauftragte an der öffentlichen Anhörung zum neuen Entwurf einer Gedenkstättenkonzeption des Bundes im Ausschuss für Kultur und Medien teilgenommen. Dieser Entwurf war in den letzten Monaten von der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) gänzlich neu erarbeitet worden. Dabei hatte sich auch die SED-Opferbeauftragte in den Überarbeitungsprozess eingebracht.
In der überarbeiteten Fassung einer novellierten Gedenkstättenkonzeption steht nun erneut ausschließlich das staatlich verübte Unrecht, die deutsche Diktaturgeschichte im Zentrum.
„Ich gehöre zu den Unterstützerinnen des vorliegenden Entwurfs des Konzeptes. Denn viele der seit Februar vorgetragenen Irritationspunkte sind nun berücksichtigt worden. Und es ist nicht selbstverständlich, dass ein Ministerium seinen Prozess völlig neu startet und dann möglichst viele Institutionen einbindet und ihre Rückmeldungen so intensiv berücksichtigt“, stellt die SED-Opferbeauftragte fest.
In der Anhörung stellte die Opferbeauftragte dar, dass aus ihrer Sicht im Entwurf die gesamtdeutsche Perspektive beim Thema SED-Unrecht weiter gestärkt werden könnte. Denkbar ist für ein stärkerer Akzent auf dem Häftlingsfreikaufs unter anderem durch die Erwähnung des Aufnahmelagers Gießen, sowie eine Stärkung der Wahrnehmung für den 26. Mai 1952 mit der weitgehenden Abriegelung der Grenze und dem Beginn der Zwangsaussiedlung für die Errichtung des innerdeutschen Grenzregimes noch vor der Errichtung der Berliner Mauer.
Evelyn Zupke begrüßt insgesamt, wie die weiteren Sachverständigen, dass der Entwurf die anstehenden Herausforderungen der Gedenkstätten gut beschreibt und die Dezentralität der Gedenkstättenlandschaft und ihre politische Unabhängigkeit herausstellt. Zusammen mit den anderen Sachverständigen ist sie sich jedoch auch einig, dass sowohl eine Wirksamkeitsforschung vorangetrieben und vor allem gegen die deutliche Unterfinanzierung der großen und auch kleinen Gedenkstätten in der Fläche angegangen werden müsste. Wie andere auch, plädiert die Opferbeauftragte dafür, das Gedenkstättenkonzept künftig in kürzerer Abständen zu überarbeiten. Gerade mit Blick auf die großen gesellschaftlichen und weltpolitischen Dynamiken erscheint es ihr sinnvoll in jeder Wahlperiode einen prüfenden Blick auf das Konzept zu werfen.
Die SED-Opferbeauftragte betont darüber hinaus, dass das Gedenkstättenkonzept als solches nur einen Teil der erinnerungskulturellen Arbeit abbildet. Entscheidend ist ebenso, dass konkrete angeführte Projekte - wie das geplante Mahnmal für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft am gefundenen Standort oder ein Forum für Opposition und Widerstand - auch umgesetzt und künftig haushälterisch abgesichert werden.
Hintergrund:
Das bisherige Gedenkstättenkonzept von 2008 bezieht sich auf die Gedenkstätten als historische Orte der Verbrechen beider deutscher Diktaturen - die nationalsozialistische Gewaltherrschaft und das Unrecht der SED-Diktatur. Die von der Regierungskoalition 2021 geplante Überarbeitung der mehr als 15 Jahren alten Konzeption führte im Frühjahr 2024 zunächst zur Vorlage eines Entwurfs für ein „Rahmenkonzept Erinnerungskultur“ durch BMK, in dem zusätzlich die Themen der kolonialen deutschen Vergangenheit, Fragen der Migrations- und Einwanderungsgesellschaft für die deutsche Erinnerungskultur sowie die Rolle der Orte deutscher Demokratiegeschichte behandelt wurden. Nach vielfältiger Kritik hat man sich bei einem Runden Tisch im Bundeskanzleramt am 6. Juni, an dem auch die SED-Opferbeauftragte teilgenommen hat, darauf verständigt, dass BKM über dem Sommer in enger Abstimmung mit Koordinatoren der Gedenkstätten einen neuen Entwurf erarbeiten wollte. Grundlage dafür war dann allein das bisherige auf NS und SED-Diktatur bezogene Konzept; die weiteren Themen sollten in eigenen Papieren bearbeitet werden.
Die komplette Anhörung kann hier als Video abgerufen werden: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a22_kultur/oeffentliche_sitzungen/028296-1028296. Auf der Website befinden sich ebenfalls die Stellungnahmen von Sachverständigen.