18.11.2024 | Parlament

Rede von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas beim Festakt zum 30-jährigen Jubiläum der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

[Es gilt das gesprochene Wort]

Frau Präsidentin, liebe Birgit Hesse,
liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, 
liebe ehemalige Abgeordnete,
Frau Ministerpräsidentin, liebe Manuela Schwesig,
meine Damen und Herren Minister,
sehr geehrter Herr Landtagspräsident a.D., Hinrich Kuessner,
sehr geehrte Frau Präsidentin Monika Köster-Flachsmeyer, 
sehr geehrte Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes,
liebe Studierende der Universität Rostock, 
meine Damen und Herren!

Lieber Herr Crone,
wie schön, dass Sie den Geist von Rainer Prachtl in diese Feier tragen.

Sie haben ihn vergangene Woche mit einem Trauerstaatsakt gewürdigt. 
Auch die heutige Feierstunde ist Teil des Gedenkens an ihn.

Meine Damen und Herren, 
dieses Jahr hat viele Jubiläen: 
75 Jahre Grundgesetz und 75 Jahre Deutscher Bundestag. 
30 Jahre Verfassung Mecklenburg-Vorpommern – und 35 Jahre Mauerfall.

Hier in Schwerin haben wir am 3. Oktober gemeinsam den Tag der deutschen Einheit gefeiert. In einem sehr würdigen Rahmen!

Herzlichen Dank. Mecklenburg-Vorpommern war ein toller Gastgeber!

Meine Damen und Herren,
mir ist die Erinnerung an den Mauerfall in diesen Tagen besonders wichtig.

Denn: Ohne den 9. November 1989 könnten wir diese Feierstunde heute nicht begehen.

Daher denken wir heute nicht nur an all diejenigen, die vor über 30 Jahren intensiv an Ihrer Verfassung gearbeitet haben.

Wir denken auch an die mutigen Menschen, die den Weg zur Demokratie in Mecklenburg-Vorpommern geebnet haben.

Die Mitglieder des Neuen Forums Güstrow schrieben in einem Appell am 17. Oktober 1989: 
„Ihr sollt wissen, daß der Norden nicht schläft…“

Und so war es: Überall, von Anklam bis Teterow, waren Menschen auf den Beinen. In Gottesdiensten, in Lesekreisen, auf den Bühnen oder Demonstrationen.

Aus der Bürgerrechtsbewegung machten die Menschen in kürzester Zeit eine Bürgerbewegung!

So beschreibt es der Rostocker Historiker Kai Langer.

Wir feiern heute Ihre hart erkämpfte und lebendige Verfassung.

Und das demokratische Engagement der Menschen hier im Norden, ohne die es diese Verfassung nicht gäbe!

In einem Antrag zum 9. November haben wir im Deutschen Bundestag jüngst betont: Die Menschen in der DDR haben sich eigenständig demokratisiert.

Hier in Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel bei Runden Tischen, unter anderem in Schwerin.

Ausdruck der Demokratisierung ist besonders die erste frei gewählte Volkskammer.

Auch mit Abgeordneten aus Mecklenburg-Vorpommern, unter anderem mit Ihnen, lieber Hinrich Kuessner.

Die Volkskammer hatte gemeinsam mit dem Bundestag das letzte Wort über den Vertrag zur deutschen Einheit.
Die Abgeordneten stimmten dem Vertrag zu, den die Regierungen in Ost und West verhandelt hatten.  

Es war eine verhandelte Einheit.

Was oft im Schatten bleibt: Die Volkskammer beschloss nicht nur die Wiedervereinigung.

Obwohl sie nur 180 Tage bestand, hat sie auf dem Weg zur Wiedervereinigung 164 Gesetze verabschiedet und weitere 93 Beschlüsse gefasst!

Die Volkskammer hat für die Wiedereinführung der ostdeutschen Bundesländer gestimmt.

Und mit ihren Debatten auch wichtige Impulse für die gesamte Bundesrepublik gesetzt – oft zusammen mit der Zivilgesellschaft.

Ich denke an die Diskussion um Paragraf 218 Strafgesetzbuch, den Schwangerschaftsabbruch.

Oder an Paragraf 175 Strafgesetzbuch, der in Westdeutschland homosexuelle Handlungen bis 1994 unter Strafe stellte.

Auch über die Rolle der Frau wurde intensiv diskutiert.

Aus dieser Debatte entstammt die spätere Erweiterung von Artikel 3 unseres Grundgesetzes: 
Dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken soll.

Meine Damen und Herren,
selbst wenn der weit verbreitete Wunsch nach einer neuen, gemeinsamen Verfassung nicht Wirklichkeit wurde: Als 1994 das Grundgesetz an vielen Stellen geändert wurde, war das eine gesamtdeutsche Leistung.

Und die Wiedervereinigung hat somit nicht nur den Osten verändert. Sie hat unser ganzes Land verändert.

Aber, meine Damen und Herren, 
wahr ist auch: Die Zeit seit 1990 haben West- und Ostdeutsche zwar vereint erlebt. Sie haben aber höchst unterschiedliche Erfahrungen gemacht.

Ich war 21 Jahre alt, als die Mauer fiel – und sage immer wieder ganz ehrlich, bei aller Freude über die friedliche Revolution und die Bilder von glücklichen Menschen nach dem Mauerfall: Für Menschen wie mich in Nordrhein-Westfalen mitten im Berufsleben ging der Alltag so weiter wie bisher.

Ich weiß aber aus vielen Gesprächen mit Ostdeutschen: Für Sie war es ein riesiger Umbruch.

Sie mussten sich ihr Leben neu aufbauen. Neue Wurzeln schlagen.

Davor habe ich als Westdeutsche größten Respekt!

Auch 35 Jahre nach dem Mauerfall diskutieren viele Menschen über ihre Erfahrungen in dieser Zeit.
In persönlichen Gesprächen, in der Literatur, in den Medien.

Die Ostdeutschen sind in Führungspositionen in der Wirtschaft, im öffentlichen Dienst, in der Politik, in der Wissenschaft oder im Journalismus immer noch unterrepräsentiert.

Und richtig ist auch: Im Osten wird immer noch weniger vererbt, denn es gibt kein über Generationen aufgebautes Vermögen wie in Westdeutschland.

Der Soziologe Steffen Mau formuliert es so: Wir sind – Zitat – „ungleich vereint“.

Meine Damen und Herren,
Ihr Landeskind Joachim Gauck sagte über die politisch aktiven Menschen von 1989/90: „Sie hatten vom Paradies geträumt und wachten in Nordrhein-Westfalen auf.“

Als Duisburgerin möchte ich betonen: Nordrhein-Westfalen hat mindestens genauso viel zu bieten wie das Paradies. Zumindest genauso viel Grün.

Sie sind herzlich willkommen, sich selbst ein Bild zu machen. Gegenseitiger Austausch tut uns sicher allen gut.  

Natürlich hatte Joachim Gauck Recht: Damals, im Jahr 1989, waren die Hoffnungen groß.

Auf einer Demonstration am 23. Oktober hier in Schwerin stand auf einem Plakat: „Demokratie statt Macht“.

Ich kann mir vorstellen, dass dahinter auch die Hoffnung auf unmittelbare Entscheidungen durch das Volk stand.

Die repräsentative Demokratie war nicht der Wunschtraum aller, die 1989 auf die Straße gingen.

Welche Vorstellungen machten sich die Demonstrantinnen und Demonstranten 1989 von der Bonner Demokratie?

Die aus Frankfurt an der Oder stammende Historikerin Christina Morina beschäftigt sich intensiv mit dem Demokratieverständnis der Ostdeutschen.

Sie zeigt: In Ost und West gab es sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, wie Demokratie in der Praxis funktionieren sollte.

Sie spricht von einer Kluft. 
Ich zitiere: der „Kluft zwischen der eingeübten Streitkultur der westdeutschen Repräsentativdemokratie 
und konsensdemokratischen Vorstellungen von “Volksvertretung„ in Ostdeutschland“.

Entscheidungsfindung im basisdemokratischen Konsens versus Kompromisse in einem repräsentativen Parlament.

Hinter dieser Kluft steht die Frage: Wie lassen sich Entscheidungen demokratisch organisieren?

Die Demokratie und der Wunsch nach Harmonie sind oft nur schwer in Einklang zu bringen.

Demokratie ist eine Form, 
Streit auszutragen – das wissen wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier nur zu gut. 
Insofern ist es nicht sinnvoll, politischen Streit schlechtzureden.
Ganz im Gegenteil und mit aller Klarheit: 100 Prozent Konsens ist nicht machbar.

Der Kompromiss ist notwendig.  
Das Ziel des Kompromisses ist immer die beste Lösung für möglichst viele Menschen.

Es gibt immer mehrere Ansichten.  

Und es ist nicht immer einfach, 
Diskussionen zu führen.
Es ist nicht immer einfach, 
Widerspruch auszuhalten.

Das Wichtige ist: Unsere Gesellschaft muss sich auf Spielregeln des demokratischen Streits einigen – und Mehrheitsbeschlüsse akzeptieren!

Wir dürfen nicht bis zur Unversöhnlichkeit streiten. 
Sondern müssen bei aller Leidenschaft immer kompromissbereit bleiben.  

Wer nicht an die Kraft des Kompromisses glaubt, der will keine ernsthafte Politik machen.

Meine Damen und Herren,
auch unsere Verfassungen sind im Kompromiss entstanden. 
Das Grundgesetz wie auch Ihre Landesverfassung hier in Mecklenburg-Vorpommern.

In meinen Reden zu 75 Jahren Grundgesetz habe ich stets betont: Das Grundgesetz bestimmt immer unseren Alltag. Auch wenn wir es nicht immer bemerken.

Die Freiheiten, die uns das Grundgesetz – und hier in Mecklenburg-Vorpommern auch Ihre Landesverfassung – bietet, erscheinen uns oft selbstverständlich.

Wenn wir uns versammeln, wenn wir unseren Beruf frei wählen, wenn wir auf der Straße oder im Netz unsere Meinung kundtun: All das geht nur, weil unsere Verfassungen diese Freiheiten sichern.

Die Verfassungsrechtlerinnen Susanne Baer und Nina Alizadeh Marandi betonen: Eine Verfassung sei ein „großes – und kein leeres – Versprechen“.

Ihr Kollege Peter Häberle sagt: Eine Verfassung sei für ein Volk das „Fundament seiner Hoffnungen“.

Versprechen und Hoffnung: Eine Verfassung ist so viel mehr als ein juristischer Text.

Sie in Mecklenburg-Vorpommern wissen das.

Und feiern deswegen alle fünf Jahre Ihre Landesverfassung. Eine sehr schöne Tradition.

Meine Damen und Herren, 
Ihre Verfassung in Mecklenburg-Vorpommern ist etwas Besonderes.  

Sie buchstabiert unsere Menschenwürde aus. Ich zitiere Artikel 5 Absatz 2: 
„Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist um des Menschen willen da; es hat die Würde aller in diesem Land lebenden oder sich hier aufhaltenden Menschen zu achten und zu schützen.“

Damit konkretisiert dieser Artikel das Ansinnen der Mütter und Väter unseres Grundgesetzes: Der Staat ist für den Menschen da. Die Menschenwürde ist die Grundlage für alles.

Meine Damen und Herren, 
2007 haben Sie Ihre Verfassung erweitert.

Das Verbreiten von rassistischem oder anderem extremistischen Gedankengut ist verfassungswidrig.

Ursprünglich entstand Artikel 5 Ihrer Verfassung wohl auch unter dem Eindruck der fürchterlichen Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen im August 1992.

Ihre Verfassung stellt sich gegen Ausländerfeindlichkeit und Gewalt.
Diese klare Haltung ist ein Vorbild für ganz Deutschland.

Meine Damen und Herren, 
schon immer war rechtsextreme Gewalt ein gesamtdeutsches Problem.

Zwischen den Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen und dem Brandanschlag in Solingen lagen 
470 Kilometer.

Die rechtsextreme Gesinnung der Gewalt war die gleiche.

Bis heute empfinde ich angesichts der rassistischen Gewalt und der perfiden Morde große Scham und Trauer.

Umso wichtiger ist es, dass unsere Verfassungen dieser Gesinnung Paroli bieten und die Menschenwürde sichern!

Ihre Landesverfassung hat eine weitere Besonderheit: Soziale Aspekte haben einen hohen Stellenwert.

Das zeigt sich schon in der Präambel, die ein sozial gerechtes Gemeinwesen, den wirtschaftlichen Fortschritt aller und den Schutz der Schwachen aufführt.

Auch soziale Grundrechte werden in der Verfassung garantiert: Arbeitsplätze, Wohnraum und der Schutz von Menschen mit Behinderung.

Der soziale Zusammenhalt hat Verfassungsrang in Mecklenburg-Vorpommern.

Ein wichtiges Zeichen.

Gerade in Zeiten, in denen Menschen Unsicherheiten empfinden.

Es ist gut für unsere Demokratie, dass diese sozialen Fragen immer wieder debattiert werden.

Wenn eine Verfassung ein Versprechen ist, dann müssen wir Tag für Tag an der Erfüllung dieses Versprechens arbeiten.

Meine Damen und Herren,
vom Tatendrang und der demokratischen Begeisterung 1989/90 können wir uns alle heute eine Scheibe abschneiden.

Ich wünsche mir heute weniger Wut und mehr Mut.
Weniger Rechthaberei und mehr Offenheit.
Weniger Vorurteile und mehr Respekt.

Wir müssen grundlegend bereit sein, andere Meinungen zuzulassen und Fakten anzuerkennen. 
Das ist leider nicht immer der Fall.

Am Bürgertelefon des Bundestages beantworten meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fragen zu parlamentarischen Abläufen.
Manchmal eskalieren diese Gespräche.

Eine Bürgerin schimpfte einmal: 
„Es ist mir sowieso auch völlig egal, was Sie mir sagen, Sie lügen doch sowieso!“

Woher kommt das Misstrauen?  

Und warum ruft diese Frau überhaupt an, obwohl sie sicher ist, dass sie angelogen wird?

Was Lüge ist, was Wahrheit – das wollen manche gar nicht mehr prüfen.

Stattdessen wird pauschal unterstellt, dass in der Politik nie die Wahrheit gesagt würde.

Aber: Wenn wir keine gemeinsame Basis an Fakten mehr haben, kann Kommunikation nicht gelingen. 
Kompromisse werden unmöglich.

Das bereitet mir große Sorgen.

Ich habe keine Blaupause, um Vertrauen in die Politik auf einen Schlag wieder herzustellen.

Ich bin mir aber sicher: Das persönliche Gespräch ist das beste Mittel, um miteinander über Politik in den Austausch zu kommen.

Es sind Instrumente wie das Bürgertelefon, die Erreichbarkeit und Nahbarkeit der Politik schaffen. 
Und die bei manch einem auch für ein Umdenken sorgen.

Zum Beispiel bei jenem Mann, der in einem Bürgerbrief allen Abgeordneten Faulheit unterstellte.

Wir konnten ihm erklären, wie die Bundestagsabgeordneten arbeiten und warum sie nicht alle permanent im Plenum sitzen.

Das Schöne war: Der Mann konnte die Erklärung absolut nachvollziehen. 
Und will sie sogar in seinem Freundeskreis weiterverbreiten.  

Meine Damen und Herren, 
wir sind gefordert, den Zweifeln an der Demokratie zu begegnen.

Ohne Erwartungen zu wecken, die wir nicht erfüllen können. 
Ohne schnelle Scheinlösungen.
Ohne den Irrglauben, dass wir unsere Maßnahmen nur einfach besser erklären müssen.

Wichtig ist: Wir müssen die Menschen und ihre Alltagsprobleme ernst nehmen.

Das bedeutet auch, den Menschen die schwierigen Abwägungen demokratischer Politik zuzumuten. 
Denn gute Lösungen brauchen Geduld. Ich bin sicher: So können wir Vertrauen zurückgewinnen.

Bürgerbeteiligung ist aber natürlich noch weit mehr.

In Ihrer Landesverfassung sind Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid festgeschrieben.
Auf kommunaler Ebene sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide vorgesehen.

Die direkte Mitbestimmung des Volkes ist auch das Erbe der friedlichen Revolution. 
Die basisdemokratischen Erfahrungen von 1989/90 haben Einzug in die Verfassung gehalten.

Und die direkte Demokratie wird intensiv genutzt: 29 Volksinitiativen sind ein eindeutiges Signal!

In Berlin ist in dieser Legislatur der erste Bürgerrat auf Bundesebene zusammengekommen. 
Möglichst repräsentativ zusammengesetzt.

Viele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben erlebt, wie aufwändig und aufregend politische Kompromisssuche sein kann.

Über die Empfehlungen des Bürgerrates gab es breite Diskussionen – über den Inhalt wie über die Legitimation des Gremiums.

Trotz aller Debatten bin ich überzeugt: Wir brauchen mehr Bürgerbeteiligung! In verschiedensten Formaten.

Meine Damen und Herren,
der Bürgerrat hat auch gezeigt: In unserer Gesellschaft sind wir uns über viel mehr einig, als wir denken.

Die Mehrheit in unserem Land ist am sachlichen Diskurs interessiert und wünscht sich einen respektvollen Umgang auch in strittigen Fragen.

In der breiten Mitte der Gesellschaft sind wir bei vielen Fragen gar nicht weit auseinander.

9 von 10 Menschen in unserem Land wollen in einer Gesellschaft mit demokratischen Grundrechten und Grundwerten leben.

In einer Gesellschaft, in der ein soziales Miteinander gelebt wird.

Die das Gebot von sozialer Gerechtigkeit hochhält. Das besagt der aktuelle Deutschland-Monitor. 
Und dieses Ergebnis gibt Hoffnung – auch für den nahenden Bundestagswahlkampf.

Wir sind parteiübergreifend gefordert wie vielleicht niemals zuvor, das soziale Miteinander und den respektvollen Umgang auch bei der sich zuspitzenden Auseinandersetzung immer im Blick zu behalten.

Das Ergebnis des Deutschland-Monitors ist gleichzeitig ein schönes Geburtstagsgeschenk für Ihre Verfassung!

Meine Damen und Herren, 
ich gratuliere allen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zu 30 Jahren Landesverfassung.

Mein Dank gilt all jenen, die dieser Verfassung den Weg bereitet haben.

Und all jenen, die ihren Geist seit 30 
Jahren leben.

Und Ihnen hier im Plenarsaal des Schweriner Schlosses, die diese schöne Tradition fortsetzen und Ihre Landesverfassung würdig feiern.

Vielen Dank!