Worte von Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble vor Eintritt in die Tagesordnung zum Gedenken an Hans-Jochen Vogel
[Es gilt das gesprochene Wort]
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir gedenken heute des langjährigen Partei- und Fraktionsvorsitzenden der SPD. Hans-Jochen Vogel ist im Juli im Alter von 94 Jahren gestorben.
„Lebenssatt.“ Mit diesem biblischen Wort beschrieb er sich in seinen letzten Jahren. Von der Politik gesättigt war Hans-Jochen Vogel dagegen nie.
Unser Land verliert mit ihm einen leidenschaftlichen Parlamentarier und Demokraten, einen überzeugten Sozialdemokraten. Er war ein scharfsinniger, auch scharfzüngiger Jurist. Als Angehöriger der Kriegsgeneration hat Hans-Jochen Vogel sein unbeirrbares Eintreten für die Demokratie, für den Rechtsstaat und für seine Partei ausdrücklich aus seinen Diktatur- und Kriegserfahrungen hergeleitet – nicht zuletzt hier vor dem Deutschen Bundestag, in seiner Gedenkrede zur Zerstörung der Weimarer Demokratie. Seine Botschaft 2008 war unmissverständlich, und sie klingt bis heute nach: „Wer wegsieht oder nur die Achseln zuckt, schwächt die Demokratie.“ Es brauche das Einvernehmen über eine Werteordnung, die in der unantastbaren Würde des Menschen gründet.
Der Respekt vor dem Leben und vor dem Anderen war tief eingeschrieben in seine Biographie. Mit Hans-Jochen Vogel verlieren wir einen weiteren herausragenden Vertreter der Generation, die unsere politische Ordnung aufgebaut und gefestigt hat. Ihr moralisches Vermächtnis gilt es in unserer Gesellschaft bewusst zu halten und weiterzutragen. Auch heute. Gerade heute!
Als Münchner Oberbürgermeister erlebte Hans-Jochen Vogel das Attentat auf die israelische Olympia-Mannschaft – die „dunkelste Stunde“ seines Lebens, wie er selbst sagte. Staat und Politik dürfen nicht erpressbar sein. Dafür stand er auch als Bundesjustizminister: Unbeugsam gegenüber Terroristen der RAF, die mordeten und den Rechtsstaat bekämpften – und die als Bürger von diesem Rechtsstaat selbst Schutz, Gleichbehandlung und Amnestie erwarten konnten. Nur in dieser Unbedingtheit funktioniert unsere Rechtsordnung. Das wurde Hans-Jochen Vogel nicht müde zu erklären.
Im politischen Gegner sah er – auch als Kanzlerkandidat im Wahlkampf – nie einen Feind, sondern den Wettbewerber, den es in der sachlichen Auseinandersetzung, im Streit zu übertreffen galt. Er wollte überzeugen, nicht überrumpeln. Auch das wird bleiben: Sein Pflichtbewusstsein gegenüber „dem Volk und der Partei“ – diese Reihenfolge hatte er selbst gewählt – und sein strenger moralischer Anspruch. Der war nicht für alle immer gleichermaßen angenehm, einige werden sich erinnern; aber er machte ihn zu einem echten Vorbild dafür, nicht zu sehr nur an sich selbst zu denken, erst Recht als gewählter Repräsentant.
Zuletzt sprach Hans-Jochen Vogel immer wieder öffentlich über Krankheit und das Lebensende, über die Unverfügbarkeit von Leben und Tod. Getragen von seinem christlichen Glauben warnte er in der ihm eigenen Klarheit davor, die Sterbehilfe zu erlauben. Es ist eine Mahnung von hoher Aktualität.
Hans-Jochen Vogel hat sich große Verdienste um unser Land erworben. Der Deutsche Bundestag wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unsere Gedanken sind bei seiner Familie, unser Mitgefühl gilt seiner Frau Liselotte Vogel und seinem Bruder Bernhard Vogel.
Ich bitte Sie, sich zu Ehren des Verstorbenen zu erheben.