Der Bundestag hat am Mittwoch, 26. April 2023, zwei Oppositionsanträge zum Wolfsbestand abgelehnt. Eine Vorlage der Unionsfraktion (20/3690), zu der der Umweltausschuss eine Beschlussempfehlung (20/5629) eingebracht hatte, wies das Parlament zurück: 254 Abgeordnete votierten für den Antrag, 408 dagegen, es gab sieben Enthaltungen. Ein Antrag der AfD-Fraktion (20/515) wurden mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Landwirtschaftsausschuss hatte zur Abstimmung eine Empfehlung abgegeben (20/776).
Antrag der CDU/CSU
Die CDU/CSU-Fraktion forderte in ihrem Antrag mit dem Titel „Ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Mensch und Tier sowie dem Artenschutz herstellen – Bejagung des Wolfes im Rahmen eines Bestandsmanagements ermöglichen“ (20/3690) ein Wolfsbestandsmanagement nach dem Vorbild von EU-Staaten wie Schweden, Finnland oder Frankreich.
Zur Begründung schrieben die Abgeordneten, dass die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz von 2020, mit denen eine vereinfachte Entnahme von Wölfen beabsichtigt war, nicht die erhoffte Entlastungswirkung entfaltet hätten. Hingegen zeige das Wolfsbestandsmanagement in Staaten wie Frankreich, Schweden oder Finnland praxisgerechte und -konforme Möglichkeiten auf, wie im Rahmen der geltenden europäischen Artenschutzrechts ein nachhaltiges Wolfsbestandsmanagement gestaltet werden könne. Es gelte, den ökologischen, ökonomischen und sozialen Belangen, dem Schutz von Wölfen und Weidetieren wie den Bedürfnissen der Menschen gleichermaßen zu genügen.
„Erhaltungszustand des Wolfes jährlich bewerten“
Die Fraktion forderte die Bundesregierung auf, „den Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland unverzüglich zu definieren, jährlich zu bewerten und die Vernetzung und den Austausch der deutschen Wolfsbestände mit ihren Herkunftspopulationen in Ost- und Südeuropa und deren Größe mit zu berücksichtigen“. Zudem sollten die Kriterien und deren Gewichtung detailliert offengelegt werden, die der regelmäßigen Meldung des Erhaltungszustandes des Wolfes nach Brüssel zugrunde liegen.
Auf einer solchen Basis sei dann ein effektives Wolfsbestandsmanagement nach dem Vorbild anderer EU-Mitgliedstaaten wie etwa Schwedens einzuführen, das dem Schutz von Weidetieren, den Bedürfnissen der Menschen und dem Schutz des Wolfes gleichermaßen Rechnung trage. Zu einem „effektiven Wolfsbestandsmanagement“ gehöre zudem ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, der die Aufnahme des Wolfes in den Katalog der jagdbaren Arten vorsieht, schrieben die Abgeordneten.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion forderte in ihrem Antrag mit dem Titel „Deutsche Weidetierhaltung erhalten – Unkontrollierten Anstieg des Wolfsbestandes regulieren“ (20/515), den Anstieg des Wolfsbestandes zu regulieren. Die vom Bund und den Ländern erhobenen Daten sollten künftig schneller, transparenter und nachvollziehbarer zusammengeführt und die Wolfsbestände in Deutschland realitätsgetreu beziffert werden.
Zudem sei eine bundeseinheitliche Regelung für eine zeitnahe und vollständige Entschädigung von Wolfsrissen sowie eine Beweislastumkehr bei der Rissbegutachtung zugunsten der Geschädigten zu erarbeiten, fordert die Fraktion. Nach ihren Ausführungen hat der Wolfsbestand in Deutschland zugenommen. Das starke Anwachsen des Wolfsbestands und die steigenden Schäden an Nutztieren seien mittlerweile eine ernste Bedrohung für den Fortbestand der artgerechten Weidetierhaltung.
Laut Angaben der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) habe es im Monitoringjahr 2020/21 in Deutschland 157 Wolfsrudel, 27 Wolfspaare und 19 sesshafte Einzeltiere gegeben, heißt es in dem Antrag weiter. Die Zahl der von Wölfen getöteten Nutztiere habe sich trotz zunehmender Herdenschutzmaßnahmen innerhalb von nur zwei Jahren fast verdoppelt. Im Jahr 2020 seien etwa 4.000 Wolfsrisse gezählt worden. (vom/nki/26.04.2023)