Parlament
Grundgesetz 1949
Art. 38: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner ,unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, […].
Art. 38: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner ,unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, […].