Parlament
Reichsverfassung 1849
§ 137 (1): Vor dem Gesetze gilt kein Unterschied der Stände. Der Adel als Stand ist aufgehoben.
§ 137 (3): Die Deutschen sind vor dem Gesetze gleich.
§ 137 (1): Vor dem Gesetze gilt kein Unterschied der Stände. Der Adel als Stand ist aufgehoben.
§ 137 (3): Die Deutschen sind vor dem Gesetze gleich.