Parlament

25. August 1990 Sicherung und Nutzung der Daten des Ministe­riums für Staats­sicherheit

Um die Aufarbeitung der Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit zu ermöglichen, verabschiedet die Volkskammer am 24. August 1990 das „Gesetz über die Sicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten des ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit“. Es sieht die dezentrale Lagerung und die Aufarbeitung der Akten des Ministeriums für Staatssicherheit in Sonderarchiven der Länder vor.