Parlament

Langer Eugen

Deutsche und portugiesische Fahnen wehen im Regierungsviertel anlässlich des Empfangs des portugiesischen Ministerpräsidenten (im Hintergrund: das Abgeordnetenhochhaus Langer Eugen).

Abgeordnetenhochhaus „Langer Eugen“, 1986 (© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung/Ulrich Weichert)

Mit der sich vertiefenden Teilung Deutschlands nach dem Mauerbau 1961 wuchs auch der Wille, die Bautätigkeit im Bonner Regierungsviertel neu zu beleben. 1962 berief Bundestagspräsident Eugen Gerstenmaier deshalb eine Planungskommission ein, die gemeinsam mit der Bundesbaudirektion Vorschläge zur Neuordnung des Regierungsviertels erarbeitete. Während dieser Arbeit reifte die Idee, ein Hochhaus zu bauen, in dem alle benötigten Abgeordnetenbüros und Sitzungssäle untergebracht werden könnten. Nach zähem politischem Ringen wurde das 29-stöckige Gebäude 1969 bezogen. Das nach dem politischen Mentor der Umgestaltung des Regierungsviertels, Eugen Gerstenmaier, liebevoll „Langer Eugen“ genannte Hochhaus, blieb bis zum Umzug von Regierung und Parlament im Jahre 1999 ein Mittelpunkt des parlamentarischen Lebens in Bonn.

Der „Lange Eugen“ war für viele das Symbol für das Ende des Bonner Provisoriums. Der Wechsel vom Provisorium hin zu einem auf Dauer angelegten Regierungs- und Parlamentsviertel setzte sich in den 70er Jahren fort. In Verbindung mit einer großen Parlamentsreform wurden auch bauliche Veränderungen ins Auge gefasst, die 1970 in den Bonn-Vertrag über den Ausbau Bonns als Sitz der Bundesorgane zwischen der Bundesregierung, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Bonn mündeten. Städtebauliche Ideenwettbewerbe, Bauwettbewerbe und parlamentarische Kommissionen generierten bis Ende der siebziger Jahre zahlreiche städteplanerische Entwürfe unter anderem für Neubauten beiderseits des Rheins. Im Ergebnis blieb aber alles beim Alten, nachdem der Deutsche Bundestag am 5. Juni 1981 angesichts der angespannten Haushaltslage in einem fraktionsübergreifenden Antrag dem Abbruch aller Planungen zugestimmt hatte.