Parlament

Stimmzettelschablonen für blinde und seh­behinderte Wählerinnen und Wähler

Ein Mensch füllt mit zwei Händen einen Wahlschein mit einem Fineliner aus.

Stimmzettel zur Landtagswahl 2011 in Sachsen-Anhalt mit Stimmzettelschablone. (© picture-alliance/ZB)

Bei der·Bundestagswahl am Sonntag, 26. September 2021, können blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Wie Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel am Mittwoch, 25. August, mitgeteilt hat, werden die Stimmzettelschablonen kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) ausgegeben.

Bundesregierung erstattet Kosten

Stimmzettelschablonen werden bundesweit seit der Bundestagswahl 2002 und der Europawahl 2004 angeboten. Die Kosten für die Herstellung der Schablonen werden den Blindenvereinen von der Bundesregierung erstattet. Zur Orientierung sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten oberen Ecke gelocht oder gestanzt, an der Stimmzettelschablone ist dazu passend die rechte obere Ecke abgeschnitten.

So können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler am Wahltag in der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen. Wer im Wahllokal wählt, sollte allerdings die Wahlschablone wieder mit nach Hause nehmen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Auf dem Stimmzettel selbst ist kein Unterschied festzustellen. Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese – auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein – kostenlos bei den Landesvereinen des DBSV anfordern. Die entsprechenden Kontakte können der untenstehenden Liste entnommen werden.

Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen 

Im Rahmen eines Pilotprojekts können blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte aus Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr erstmalig die Stimmzettelinhalte als Telefonansage erfahren.

Unter der Rufnummer 0800/0 00 96 71 0 werden nach Eingabe der Wahlkreisnummer die Einträge des Stimmzettels vorgelesen. Dort gibt es auch weitere Informationen zur Handhabung.

Informationen über barrierefreie Wahlräume

Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen ist der barrierefreie Zugang zum Wahlraum besonders wichtig. Auf der Wahlbenachrichtigung wird darüber informiert, ob der Wahlraum barrierefrei zugänglich ist und wo Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhältlich sind.

Ist der Wahlraum nicht barrierefrei zugänglich, kann ein Wahlschein beantragt werden und damit in einem anderen, barrierefrei zugänglichen Wahlraum in diesem Wahlkreis gewählt werden. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen. Weitere Informationen können dem Wahlschein und dem Merkblatt zur Briefwahl, das den Briefwahlunterlagen beigefügt ist, entnommen werden.

Unterstützung durch eine Hilfsperson

Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden, beispielsweise auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes.

Soweit für die Hilfeleistung erforderlich, darf sie gemeinsam mit dem Wähler oder der Wählerin die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfsperson darf aber nur die Wünsche des Wählers oder der Wählerin erfüllen und ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse von der Wahl des Anderen geheimzuhalten.

Kostenlose Stimmzettelschablonen erhältlich

Folgende Landesverbände des DBSV stellen für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte auf Anforderung kostenlos Stimmzettelschablonen zur Verfügung:

Baden- Württemberg:

  • Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K., Mannheim, Telefon: 0621/40 20 31
  • Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V., Freiburg, Telefon: 0761/3 61 22
  • Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V., Stuttgart, Telefon: 0711/2 10 60-0

Bayern:

  • Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V., München, Telefon: 089/5 59 88-0

Berlin:

  • Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e.V., Telefon: 030/8 95 88-0

Brandenburg:

  • Blinden-und-Sehbehinderten-Verband e.V., Cottbus, Telefon: 0355/2 25 49

Bremen:

  • Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e.V., Telefon: 0421/24 40 16-10

Hamburg:

  • Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e. V., Telefon: 040/20 94 04-0

Hessen:

  • Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V. in Frankfurt am Main
    Telefon: 069/1 50 59 66

Mecklenburg- Vorpommern:

  • Blinden- und Sehbehindertenverein Mecklenburg-Vorpommern e.V., Rostock, Telefon: 0381/77 89 80

Niedersachsen:

  • Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V., Hannover, Telefon: 0511/51 04-0

Nordrhein- Westfalen:

  • Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e.V., Meerbusch, Telefon: 0 21 59/96 55-0
  • Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V., Dortmund, Telefon: 0231/55 75 90-0

Rheinland- Pfalz:

  • Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e. V. in Mainz
    Telefon: 06131/22 33 42

Saarland:

  • Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e.V., Saarbrücken, Telefon: 0681/81 81 81

Sachsen:

  • Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen e.V., Dresden, Telefon: 0351/8 09 06 11

Sachsen- Anhalt:

  • Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V., Magdeburg, Telefon: 0391/2 89 62 39

Schleswig- Holstein:

  • Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V., Lübeck, Telefon: 0451/40 85 08-0

Thüringen:

  • Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V., Weimar, Telefon: 03643/74 29 07

Weitere Informationen rund um die Bundestagswahl erfahren Sie auf der Homepage des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de. (vom/ste/26.08.2021)

Marginalspalte