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Verbrauchsabgabe zur Förderung des Tierwohls

(© DBT/Thinking Visual/Katrina Günther)

Wortlaut der Empfehlung

„Wir empfehlen eine zweckgebundene Verbrauchsabgabe auf tierische Produkte, um den Umbau der artgerechten Nutztierhaltung zu finanzieren. Die Einnahmen aus der Verbrauchsabgabe sollen für eine Tierwohlprämie genutzt werden, die landwirtschaftliche Betriebe kontinuierlich erhalten, wenn sie die Haltungsform verbessern.

Dabei soll gelten: je besser die Haltungsform, desto höher soll die Prämie sein.

Neben einem einmaligen Zuschuss zu Um- und Neubau von Ställen im Zusammenhang mit der Verbesserung der Haltungsform, sollen landwirtschaftliche Betriebe ab Haltungsstufe 2 auch eine laufende Unterstützung erhalten.

Die Höhe der Abgabe soll sich an den Empfehlungen der Borchert Kommission orientieren, das entspricht in etwa 0,40 Euro pro kg Fleisch und fleischverarbeiteten Produkten, 0,02 Euro pro Ei und Liter Milch bzw. Frischmilchprodukten sowie 0,15 Euro pro kg Käse, Butter und Milchpulver.

Die Abgabe auf tierische Produkte aus niedrigen Haltungsstufen sollte höher ausfallen als bei tierischen Produkten aus höheren Haltungsstufen. Deshalb sollte der Staat möglichst bald die Tierhaltungskennzeichnung auch auf andere Tierarten als Schweine ausweiten.

Kleinbäuerliche Betriebe sollten bei der Umsetzung von Tierwohlstandards besonders gefördert werden.

Diese Maßnahme soll die langfristige Planungs- und Rechtssicherheit für landwirtschaftliche Betriebe gewährleisten.“

Die Begründung zur Empfehlung können Sie im Bürgergutachten (Bundestagsdrucksache 20/10300) nachlesen.

Stand der Beratungen und Umsetzung

Das Bürgergutachten wurde nach einer Plenardebatte am 14. März 2024 federführend an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft sowie mitberatend an den Finanzausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Gesundheit und den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.

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