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22. April 2024 Gesetzliche Klarstellung zur Betriebsratsvergütung stößt auf Zustimmung

Die von der Bundesregierung angestrebte gesetzliche Klarstellung zur Betriebsratsvergütung durch eine Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes (20/9469) wird von Sachverständigen begrüßt. Während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 22. April 2024, bewerteten sowohl Arbeitgebervertreter als auch Gewerkschaftsvertreter die Anpassung als sinnvoll, teils auch als zwingend. Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Januar 2023 zur Frage der Untreue bei Verstößen gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot, das in der Praxis vermehrt zu Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung der Grundsätze zur Betriebsratsvergütung geführt hat. Der BGH hatte den Freispruch zweier VW-Vorstände aufgehoben, die wegen Untreue angeklagt waren, weil die von ihnen gewährten Arbeitsentgelte an freigestellte Betriebsräte die Zahlungen an die betriebsverfassungsrechtlich zutreffenden Vergleichsgruppen erheblich überstiegen hatten.

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