22. April 2024 Sachverständige bewerten Bundespolizeigesetz unterschiedlich
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes (20/10406) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag, 22. April 2024, deutlich. Die Neuregelung des 30 Jahre alten Bundespolizeigesetzes sieht vor, dass die Bundespolizei künftig Drohnen zur Bild- und Tonaufzeichnung einsetzen kann. Sie soll zudem Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen verhängen und „Gewahrsamsräume“ per Bild und Ton überwachen dürfen. Die Möglichkeit, Telekommunikation zu überwachen und Verkehrs- und Nutzungsdaten zu erheben, soll erweitert werden. Eine Überwachung der verschlüsselten Kommunikation (Quellen-TKÜ) sowie Online-Durchsuchungen sollen der Bundespolizei gleichwohl nicht ermöglicht werden. Geplant ist außerdem eine individuellen Kennzeichnungspflicht der Beamten sowie die Pflicht zur Ausstellung sogenannter Kontrollquittungen nach einer Befragung durch die Bundespolizei.