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10. April 2024 Viel Zustimmung für niedrigere Mindeststrafe bei Kinderpornografie

Fälle wie die einer Mutter, die vor Kinderpornos warnte und eine Haftstrafe bekam, soll es nicht mehr geben. Darüber waren sich bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, 10. April 2024, die Sachverständigen einig. Gegenstand war ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ (20/10540). Im erwähnten Fall hatte eine Mutter andere Eltern vor Kinderpornografie gewarnt, die unter Jugendlichen kursierte. Da sie dabei Beweisbilder mitschickte, hatte sie wegen Verbreitung von Kinderpornografie eine Bewährungsstrafe erhalten.

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