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31. Januar 2024 Experten beurteilen Entwurf zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts

Der Rechtsausschuss hat sich am Mittwoch, 31. Januar 2024, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts“ (20/9471) befasst. Mit dem Entwurf plant die Bundesregierung zum einen, im Völkerstrafgesetzbuch Formen der sexualisierten Gewalt als Tatbestände stärker zu verankern. Zudem soll im Strafgesetzbuch ein Straftatbestand zum Verschwindenlassen von Personen aufgenommen werden. Verfahrenstechnisch soll in Verfahren zu Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch zum anderen die Nebenklagebefugnis erweitert werden. Zudem sollen die Hauptverhandlungen „für wissenschaftlich und historische Zwecke“ aufgezeichnet werden.

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