11. Dezember 2023 Sachverständige mahnen große Reform des Namensrechts an
Das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts (20/9041) geht vielen Sachverständigen nicht weit genug. In einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am Montag, 11. Dezember 2023, unterstützten die eingeladenen Experten und Expertinnen einzelne Aspekte des Vorhabens, mahnten aber gleichzeitig eine grundsätzliche Reform an.
Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass auch ein Doppelname als Ehename geführt werden kann. Bisher führt in der Praxis nur einer der beiden Ehepartner einen Doppelnamen. Laut Vorlage ist das geltende Namensrecht gerade im internationalen Vergleich „sehr restriktiv“ und wird „aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien“ nicht mehr gerecht.