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13. Dezember 2023 Expertendiskurs um Füllstandsvorgaben für Gasspeicher

Das Vorhaben der Bundesregierung, die im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelten Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen bis 1. April 2027 zu verlängern, wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Das wurde am Mittwoch, 13. Dezember 2023, während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie zum Entwurf für ein zweites Gesetz „zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“ (20/9094) deutlich. Positiv bewertet wurde die geplante Verlängerung der temporären Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes bis 31. März 2027. Kritik gab es hingegen an der vorgesehenen Einführung eines Ausspeicherverbots für Speichernutzer bei Unterschreitung der gesetzlichen Füllstandsvorgaben ab April 2024.

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