30. August 2022
Zwischenbericht mit Sondervoten mehrheitlich beschlossen
Die Wahlrechtskommission hat am Dienstag, 30. August 2022, den Zwischenbericht beschlossen, den sie gemäß ihrem Auftrag (20/1023) dem Bundestag bis Ende August vorlegen muss. 17 Kommissionsmitglieder stimmten dem Bericht zu. Es gab fünf Enthaltungen und eine Gegenstimme. Abweichende Sondervoten kamen dazu von den drei Unionsabgeordneten Ansgar Heveling, Alexander Hoffmann und Nina Warken, den drei von der Unionsfraktion benannten sachverständigen Kommissionsmitgliedern Prof. Dr. Bernd Grzeszick, Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff und Prof. Dr. Stefanie Schmahl, dem AfD-Abgeordneten Albrecht Glaser und der von der Linksfraktion benannten Sachverständigen Dr. Halina Wawzyniak.