12. April 2021 Anhörung zur Ablösung von Staatsleistungen an Kirchen
Über 500 Millionen Euro jährlich erhalten katholische und evangelische Kirche als Entschädigung für die Trennung der vermögensrechtlichen Entflechtung von Kirche und Staat. Dass der seit 1919 bestehende Auftrag der Weimarer Reichsverfassung zur Ablösung von diesen Staatsleistungen nun im Bundestag angegangen wird, haben die Sachverständigen bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat unter Leitung von Andrea Lindholz (CDU/CSU) am Montag, 12. April 2021, ausnahmslos begrüßt. Zahler sind die Länder. Aber der Bund müsse die Grundsätze gesetzlich vorgeben, hieß es. Die Experten bewerteten Gesetzentwürfe der AfD-Fraktion (19/19649) und der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (19/19273).