3. September 2015 Untersuchungsausschuss: Kontrolle der Regierung
Die Bundesregierung zu kontrollieren, ist das Vorrecht und die Aufgabe des Deutschen Bundestages. Werden Verfehlungen oder Missstände vermutet, kann das Parlament einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Dafür stehen den Abgeordneten eine Reihe von Rechten und Instrumenten zur Verfügung.