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6. Februar 2023 Einrichtung eines Sonder­tribunals zur Straf­verfolgung im Ukraine-Krieg

Über die von Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) geforderte Einrichtung eines Sondertribunals zur Strafverfolgung angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine haben Sachverständige während einer öffentlichen Anhörung des Auswärtigen Ausschusses am Montag, 6. Februar 2023, mit dem Thema „Strafverfolgung und Beendigung von Straflosigkeit angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine“ diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) für Russlands Verbrechen der „Aggression gegen die Ukraine“ nicht zuständig ist, da weder die Ukraine noch Russland das Römische Statut ratifiziert haben, welches die rechtliche Grundlage des IStGH bildet. Möglich könne eine Anklage und Verurteilung der russischen Staatsführung aus Expertensicht über ein Sondertribunal werden, an dessen Legitimität einzelne Sachverständigen aber auch zweifelten.

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