5. Mai 2021 Entwurf zum Stiftungsrecht geht Experten nicht weit genug
Für umfassende Nachbesserungen an einem ansonsten begrüßenswerten Reformvorhaben sprachen sich die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 5. Mai 2021, im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (19/28173) aus. Der Vorlage zufolge beruht das Stiftungszivilrecht, das die Entstehung und die Verfassung der rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts bestimmt, derzeit auf Bundesrecht und Landesrecht. Dieses Nebeneinander führe immer wieder zu Streitfragen und Rechtsunsicherheit bei Stiftern und Stiftungen.