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21. April 2021 Experten befürworten Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Überwiegend positive Reaktionen auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (19/27635) gab es bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 21. April 2021 unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU). Das MoPeG – kurz für Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – bringt nach Einschätzung der meisten Sachverständigen erhebliche Verbesserungen und sollte, mit kleineren Änderungen, noch in dieser Legislaturperiode beschlossen und so schnell wie möglich in Kraft gesetzt werden. Dem Entwurf zufolge werden viele Bereiche des Personengesellschaftsrechts den praktischen Bedürfnissen nicht mehr gerecht.

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