5. Oktober 2020 Modernisierung des Versicherungsteuerrechts stößt bei Versicherern auf Kritik
Die deutsche Versicherungswirtschaft hat mit massiver Kritik auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (19/21089) reagiert. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) am Montag, 5. Oktober 2020, erklärte der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), es könnte in einigen Bereichen der Krankenversicherung zu einer Pflicht zur Zahlung von Versicherungsteuer kommen. So könnte bei Ehescheidungen eine Versicherungsteuerpflicht für den mitversicherten bisherigen Ehegatten in Höhe von 19 Prozent entstehen. Neue Lebensmodelle würden dadurch steuerlich diskriminiert.