29. Januar 2019 60 Jahre Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages
Die Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages üben seit 60 Jahren die parlamentarische Kontrolle über die Bundeswehr aus. Der Wehrbeauftragte wacht über die Wahrung der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten sowie über die Einhaltung der Grundsätze der Inneren Führung. Die gewonnenen Erkenntnisse über den inneren Zustand der Streitkräfte hält der Wehrbeauftragte in einem Bericht fest, den er einmal jährlich dem Deutschen Bundestag vorlegt. Als Anwalt der Soldaten und zugleich Hilfsorgan des Parlaments bei der Kontrolle der Streitkräfte nimmt der Wehrbeauftragte eine besondere Stellung innerhalb des parlamentarischen Systems ein dabei ist er weder Mitglied des Deutschen Bundestages noch Beamter.