26. November 2018 Attestpflicht für drittes Geschlecht umstritten
Für Menschen, die nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können, soll künftig für Eintragungen im Personenstandsregister der Eintrag „divers“ möglich sein. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/4660) fand am Montagvormittag, 26. November 2018, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat, zunächst unter der Leitung von Andrea Lindholz (CDU/CSU), später unter der Leitung von Jochen Haug (AfD), breite Zustimmung unter Experten. Umstritten ist jedoch, ob der Eintrag „divers“ nur dann möglich sein soll, wenn Betroffene ein ärztliches Attest vorlegen.