10. Oktober 2018 Einige Bedenken gegen das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz
Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (19/4453, 19/4729) stößt bei Gesundheitsverbänden auf einige Bedenken. Zwar wird die Intention begrüßt, das Pflegepersonal in der stationären Kranken- und Altenpflege aufzustocken, allerdings werden die dazu vorgesehenen Methoden kritisch hinterfragt. Das zeigte sich bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Erwin Rüddel (CDU/CSU) am Mittwoch, 10. Oktober 2018, im Bundestag sowie in den schriftlichen Stellungnahmen der Experten. Auch warnen Fachverbände davor, die unterschiedlichen Pflegebereiche gegeneinander auszuspielen. Befürchtet werden vor allem Nachteile für die Altenpflege und die ambulante Pflege gegenüber der lukrativeren Krankenhauspflege.