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19. Juni 2017 Experten begrüßen rück­wir­kende Anordnung allgemein­verbind­licher Tarifverträge

Das Vorhaben der Bundesregierung, allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge, die den Sozialkassenverfahren zugrunde liegen, rückwirkend zum 1. Januar 2006 für alle Arbeitgeber verbindlich anzuordnen, wird von Experten begrüßt. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Kerstin Griese (SPD) am Montag, 19. Juni 2017, deutlich. Mit dem dazu vorgelegten Gesetzentwurf (18/12510) will die Regierung eine „eigenständige Rechtsgrundlage für den Beitragseinzug und die Leistungsgewährung“ schaffen.

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