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10. Juni 2013 Europawahlrecht

Mehrere Sachverständige haben die geplante Einführung einer Drei-Prozent-Hürde statt der bisherigen Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen in einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag, 10. Juni, als verfassungsrechtlich zulässig beurteilt.

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