25. Juni 2012 Grundrechte von intersexuellen Menschen
Operationen zur Geschlechtsfestlegung bei intersexuellen Kindern stellten einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit dar. Dies war der Tenor einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses zur Intersexualität am Montag, 25. Juni.