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4. November 2024 Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut“ (20/13258) ist bei einer Sachverständigenanhörung des Kulturausschusses am Montag, 4. November 2024, auf massive Kritik gestoßen. Der Entwurf sieht einen Auskunftsanspruch im Kulturgutschutzgesetz gegenüber Verkäufern und Händlern von Kulturgütern vor, die während der nationalsozialistischen Diktatur zwischen 1933 und 1945 verfolgungsbedingt entzogen wurden. So soll es den ursprünglichen Eigentümern beziehungsweise deren Erben ermöglicht werden, Auskünfte über die betreffenden Werke zu erhalten.

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