9. Oktober 2024 Verpflichtende Energieaudits für Unternehmen
Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich am Mittwoch, 9. Oktober 2024, in einer Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht: Nach alter Rechtslage richtete sich die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits nach der Unternehmensgröße, danach waren alle Unternehmen verpflichtet, die nicht kleine oder mittlere Unternehmen waren. In der Neufassung sollen nun alle Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet werden.