Drucksachen
Alle Vorlagen, die im Bundestag verhandelt werden, erscheinen als Drucksache: Gesetzentwürfe, Anträge von Fraktionen oder der Bundesregierung, Beschlussempfehlungen und Berichte aus den Ausschüssen, Änderungs- und Entschließungsanträge, Große und Kleine Anfragen aus dem Parlament an die Bundesregierung, Berichte und Unterrichtungen sowie Fragen für die Fragestunde im Plenum.
Die Vorlagen, die bestimmten Formalien entsprechen müssen, gelangen zunächst ins Parlamentssekretariat, wo sie geprüft, fortlaufend nach Eingang nummeriert und für den Druck vorbereitet werden. Zusammen mit der Nummer der aktuellen Wahlperiode ergibt die fortlaufende Zahl die amtliche, einmalige Drucksachen-Nummer, zum Beispiel 17/1234. Die Drucksachen werden gedruckt und an die Abgeordneten, an die Mitglieder des Bundesrates sowie an alle Bundesministerien verteilt. In einer in der Regel vierjährigen Wahlperiode entstehen im parlamentarischen Betrieb mehr als 12.000 Drucksachen; in der 19. Wahlperiode waren es mehr als 31.000. Ihr Umfang kann sehr unterschiedlich sein – von einer oder zwei Seiten bis hin zu Drucksachen mit mehreren hundert oder sogar, wie beim jährlichen Haushaltsplan, mehr als 3.000 Seiten. (16.07.2021)