Parlament

100 Gesetze an 71 Sitzungs­tagen verabschiedet

Symbolbild mit der Darstellung eines Säulendiagramms

Der Bundestag hat 100 Gesetze im Jahr 2014 verabschiedet. (© DBT/Klimpel)

100 Gesetze hat der Bundestag im Jahr 2014 verabschiedet. Dazu hatte die Bundesregierung 87 Gesetzentwürfe eingebracht. Acht gingen auf die Initiative der Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU zurück, drei auf die des Bundesrates. Bei zwei weiteren Gesetzentwürfen handelte es sich um zusammengeführte Paralleleinbringungen von Gesetzentwürfen der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen, bei denen unklar ist, wessen Entwurf weitergeführt worden ist.

In der Praxis kommt es vor, dass textidentische Gesetzentwürfe der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen eingebracht werden. Im Laufe der weiteren Beratungen wird meist einer der Gesetzentwürfe für erledigt erklärt oder die Gesetzentwürfe werden zusammengeführt. Zwei solche textidentischen Entwürfe die zusammengeführt wurden (18/3444) gab es beim „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern“ (18/3160, 18/3144) und beim „Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner“ (18/1488, 18/841, 18/1285). Solche Gesetzentwürfe werden in der Statistik als „Vereinigungen von Gesetzentwürfen mit unklarem Schwerpunkt der Initiative“ gezählt.

157 Gesetzentwürfe beim Bundestag eingebracht

Insgesamt gingen im Jahr 2014 157 Gesetzentwürfe beim Bundestag ein, neben 100 Regierungsvorlagen und 38 Initiativen aus dem Parlament selbst noch 19 Vorschläge des Bundesrates. Von den 38 Vorlagen aus dem Parlament stammten neun von der schwarz-roten Regierungskoalition, 16 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, neun von der Linksfraktion und drei von Linken und Bündnisgrünen gemeinsam. Eine fraktionsübergreifende Initiative stammte aus der Feder aller Fraktionen (CDU/CSU, SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen) gemeinsam.

Dabei handelte es sich um den „Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (9. BVerfGGÄndG)“ Nach der Änderung des Paragraphen 6 des Bundesverfassungsgerichtsgesetz wählt der Bundestag, die von ihm zu bestellenden Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts ohne Aussprache auf Vorschlag des Wahlausschusses mit Zweidrittelmehrheit durch das Plenum des Bundestages. Nach Artikel 94 des Grundgesetzes werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden. Im Unterschied zum Bundesrat hatte der Deutsche Bundestag die von ihm zu berufenden Richterinnen und Richter bisher nicht unmittelbar, sondern in indirekter Wahl durch einen Wahlausschuss aus zwölf Mitgliedern des Deutschen Bundestages gewählt. Mit dem Gesetzentwurf soll die Wahl dem Plenum des Deutschen Bundestages übertragen werden. Die Vorlage (18/2737, 18/4963) wurde im darauffolgenden Jahr, am 21. Mai 2015, einstimmig im Plenum verabschiedet. Die neunte Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes ist am 30. Juni 2015 in Kraft getreten.

Die Linke mit den meisten Anträgen

265 selbstständige Anträge wurden beim Parlament eingebracht. Mit ihnen wird beispielsweise die Beratung bestimmter Ereignisse oder Politikbereiche beantragt, wie die Änderung eines Gesetzes. Auch kann die Bundesregierung aufgefordert werden, dem Parlament über bestimmte Ereignisse oder Politikbereiche zu berichten oder einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Die meisten Anträge stellten die Fraktionen Die Linke mit 116, gefolgt von Bündnis 90/Die Grünen mit 106. Die Regierungskoalition CDU/CSU und SPD stellte zusammen 21 Anträge. Sechsmal formulierten Linke und Grüne gemeinsame Forderungen in Anträgen, zehnmal gemeinsam mit Union und SPD. In 6 Fällen einigten sich Union, SPD und Grüne auf gemeinsame Anträge.

Zwei Untersuchungsausschüsse beantragt

Eine Gruppe von 124 Abgeordneten legte einen gemeinsamen außerfraktionellen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses vor (18/1475). Dieser Untersuchungsausschuss zur sogenannten Edathy-Affäre nahm ab September 2014 seine Arbeit auf. Die Arbeit des Ausschusses endete mit der Debatte über den Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses (18/6700) am Freitag, 4. Dezember 2015.

Gemeinsam hatten alle Fraktionen (CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen) bereits am 18. März die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (18/843) beantragt. Der sogenannte NSA-Untersuchungsausschuss hatte im April 2014 seine Arbeit aufgenommen. Die fast drei Jahre andauernden Ermittlungen dieses 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode endeten am 23. Juni 2017 mit der Vorlage des Abschlussberichtes (18/12850).

103 Entschließungsanträge

Die Zahl der Entschließungsanträge belief sich auf 103. Entschließungen müssen sich auf eine vorliegende Initiative beziehen und werden entweder zur dritten Beratung von Gesetzentwürfen oder zur Beratung von Großen Anfragen im Plenum eingebracht.

Mit 54 Entschließungsanträgen lag Die Linke vor Bündnis 90/Die Grünen mit 44, gefolgt von CDU/CSU und SPD mit vier gemeinsamen Entschließungsanträgen und einem Entschließungsantrag von Linken und Grünen gemeinsam.

Aktuelle Stunden, Fragestunden, Regierungsbefragungen

Auch die Kontrolltätigkeit des Parlaments schlägt sich in Zahlen nieder. In 24 Aktuellen Stunden debattierte der Bundestag auf Verlangen der Fraktionen über aktuelle Entwicklungen.

In 17 Fragestunden stellten sich Regierungsvertreter den Auskunftswünschen der Abgeordneten, in 16 Regierungsbefragungen informierte die Bundesregierung über aktuelle Kabinettsbeschlüsse.

Regierungserklärungen

Zehn Regierungserklärungen wurden abgegeben. Sieben durch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) am 29. Januar zum Regierungsprogramm, am 13. März zum Treffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union zur Lage in der Ukraine am 6. März 2014, am 20. März zum Europäischen Rat am 20./21.März 2014 in Brüssel, am 4. Juni zu den Ergebnissen des Informellen Abendessens der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten am 27. Mai 2014 in Brüssel sowie zum G-7-Gipfel am 4./5. Juni 2014 in Brüssel, am 1. September zur humanitären Hilfe für Flüchtlinge im Irak und Kampf gegen die Terrororganisation IS, am 16. Oktober zum Asem-Gipfel am 16./17. Oktober 2014, zum Europäischen Rat am 23./24. Oktober 2014 und zum Euro-Gipfel am 24. Oktober 2014 in Brüssel sowie am 18. Dezember zum Europäischen Rat am 18./19. Dezember 2014 in Brüssel.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel (SPD) hat am 13. Februar eine Regierungserklärung vor dem Bundestag abgegeben. Anlass war die erste Beratung des Jahreswirtschaftsberichts 2014 der Bundesregierung (18/495) zusammen mit dem Jahresgutachten 2013 / 14 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (18/94). Der Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble hat am 6. November eine Regierungserklärung zum verbesserten automatischen Informationsaustausch zur Einigung auf wirksamere Regeln zur Bekämpfung der Steuerflucht abgegeben. Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr. Barbara Hendricks hat am 19. Dezember eine Regierungserklärung zur UN-Klimakonferenz in Lima abgegeben. 

Die Regierungserklärung zum Regierungsprogramm der Kanzlerin wurde am 29. Januar mit Einzelerklärungen der Minister Dr. Frank-Walter Steinmeier (Auswärtiges), Dr. Ursula von der Leyen (Verteidigung) und Dr. Gerd Müller (Entwicklung), am 30. Januar mit Sigmar Gabriel (Wirtschaft), Dr. Wolfgang Schäuble (Finanzen), Andrea Nahles (Soziales), Hermann Gröhe (Gesundheit), Dr. Hans-Peter Friedrich  (Landwirtschaft), Dr. Thomas de Maizière (Inneres) und Manuela Schwesig (Familie), am 31. Januar mit Alexander Dobrindt  (Verkehr), Dr. Barbara Hendricks (Umwelt) und Prof. Dr. Johanna Wanka (Bildung) fortgesetzt.

Große und Kleine Anfragen

Bei wichtigen politischen Fragen greifen die Fraktionen zum Mittel der Großen Anfrage. Die Linke stellte vier Große Anfragen und die Grünen eine an die Bundesregierung. Die schriftlichen Antworten der Bundesregierung auf Große Anfragen werden im Plenum des Bundestages beraten, wenn mindestens fünf Prozent der Abgeordneten dies verlangen.

1010 Mal nutzten die Fraktionen das Instrument der Kleinen Anfrage, um die Bundesregierung zur Stellungnahme zu einem bestimmten Sachverhalt zu bewegen. Kleine Anfragen kamen zum großen Teil von der Linksfraktion (584) und von den Grünen (415). Eine Kleine Anfrage formulierten Linke und Grüne gemeinsam, die Koalitionsfraktionen reichten zehn ein. Kleine Anfragen müssen von der Bundesregierung in der Regel innerhalb von zwei Wochen schriftlich beantwortet werden. Sie werden nicht im Plenum beraten.

Fragen der Abgeordneten an die Regierung

Die Parlamentarier hatten 3608 schriftliche und 943 mündliche Fragen an die Bundesregierung. Die meisten schriftlichen Fragen stellten Abgeordnete der Grünen (1630) und der Linken (1.520) Abgeordnete von Union und SPD hatten 192 beziehungsweise 266 schriftliche Fragen an die Bundesregierung.

Auch die meisten mündlichen Fragen kamen von Abgeordneten der Grünen (511) und der Linken (406). SPD-Abgeordnete stellten drei, Unionsabgeordnete 23 mündliche Fragen. Dringliche Fragen, die noch bis 12 Uhr am Tag vor der Fragestunde eingereicht werden können, stellte nur Die Linke (4).

3432 Bundestagsdrucksachen veröffentlicht

Das Plenargeschehen aller 71 Sitzungstage kann man im Plenarprotokoll auf insgesamt 7099 Seiten nachlesen. Als Video abrufbar sind alle Plenarsitzungen und Redebeiträge in der Mediathek des Bundestages. Alle 3432 Plenardrucksachen des Jahres sind unter bundestag.de/dokumente und im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) abrufbar, alle 68 namentlichen Abstimmungen unter www.bundestag.de/abstimmung.

Die Drucksachen bilden alle parlamentarischen Initiativen ab, also Gesetzentwürfe und Verordnungen, Anträge, Entschließungs- und Änderungsanträge, Beschlussempfehlungen und Berichte, Große und Kleine Anfragen sowie Unterrichtungen. (klz/20.07.2023)

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