Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 19. Dezember 2024, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Sommerzeit: Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Sommerzeit (20/14217) eingebracht. Damit soll das Einheiten- und Zeitgesetz geändert werden, damit die Uhren nicht mehr auf die Sommerzeit umgestellt werden müssen. Es soll künftig ganzjährig die mitteleuropäische Zeit gelten. Diese sei bestimmt durch die koordinierte Weltzeit unter Hinzufügung einer Stunde, erläutert die AfD-Fraktion, die auch darauf verweist, dass in einer Umfrage der EU-Kommission zur Sommerzeit mit 4,6 Millionen Teilnehmern 84 Prozent für die Abschaffung der Zeitumstellung votiert hätten. Der Gesetzentwurf soll zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen werden.
Paralleljustiz: Außerdem hat die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf „zur Strafbarkeit der Betätigung auf dem Gebiet der Paralleljustiz“ vorgelegt (20/13789), der im Rechtsausschuss federführend beraten werden soll. Danach soll das Strafgesetzbuch dahingehend geändert werden, dass die geschäftsmäßige Behinderung strafprozessualer Ermittlungen unter Strafe gestellt wird. Die Strafandrohung solle sich an der Strafandrohung für Strafvereitelung (Paragraf 258 Strafgesetzbuch) orientieren. Wie die Fraktion in dem Entwurf schreibt, tauchen in den deutschen Medien vermehrt Berichte darüber auf, dass Auseinandersetzungen arabischer Clans in Deutschland von islamischen „Friedensrichtern“ geschlichtet würden und Tatbeteiligte sowie Opfer keine Aussagen mehr bei der deutschen Polizei oder Staatsanwaltschaft machten. Der Rechtsstaat kapituliere vor der Paralleljustiz. Es gehe nicht an, dass der Rechtsstaat in Deutschland und sein Gewaltmonopol durch Parallelgesellschaften ausgehöhlt würden. Der Gesetzgeber habe diese Regelungslücke noch nicht gesehen, so dass eine Strafsanktion bisher für unnötig erachtet worden sei.
Amtspflichtverletzungen: Ebenfalls an den Rechtsausschuss überwiesen werden soll ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Einführung der Haftung von Bundesministern bei Amtspflichtverletzungen (20/13805). Danach soll innerhalb des Bundesministergesetzes eine Regelung geschaffen werden, die die Haftung der Minister vorsieht. Als Vorbild diene das Bayerische Ministergesetz, das die Amtshaftung bei Amtspflichtverletzung schon heute implementiert habe. Wie die Fraktion in dem Entwurf schreibt, erstreckt sich die Haftung des Staates nicht nur auf Beamte, sondern auf alle Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen. Dazu gehörten auch die Bundesminister, die gemäß Bundesministergesetz in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Bund stehen. Das Grundgesetz ermögliche es dem Staat, in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Regress beim handelnden Amtswalter zu nehmen. Im Verhältnis zu Bundesbeamten habe der Gesetzgeber eine solche Regelung im Bundesbeamtengesetz geschaffen. Das Bundesministergesetz sehe eine solche Rückgriffsmöglichkeit jedoch nicht vor.
Staatsanwälte: Auch ein Gesetzentwurf der AfD zur Dienstaufsicht über Staatsanwälte soll im Rechtsausschuss federführend beraten werden. Darin fordert die Fraktion eine „Beendigung des externen Weisungsrechts gegenüber Staatsanwälten“. Dabei geht es laut Fraktion um „das Weisungsrecht der Bundes- und Landesjustizminister“. In einem entsprechenden Gesetzentwurf (20/13807) schlägt die Fraktion eine Neufassung von Paragraf 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes vor. Dort soll nach Willen der Fraktion künftig die Dienstaufsicht durch Bundes- und Landesjustizminister geregelt und definiert werden. Sie solle ausschließlich „die Befugnis, auf eine gesetz- und ordnungsgemäße Erledigung der Dienstgeschäfte hinzuwirken,“ umfassen. Sie solle nicht die Befugnis beinhalten, „Weisungen zur Sachbehandlung in Einzelfällen zu erteilen“. „Schon allein der Verdacht, dass die Politik den Justizbereich für ihre eigenen Ziele instrumentalisieren könnte, kann das Vertrauen in die Unvoreingenommenheit und Unabhängigkeit der Strafrechtspflege erschüttern“, führt die Fraktion zur Begründung an. „Die Möglichkeit, dass vorgesetzte Dienststellen oder gar politische Funktionsträger (Staatssekretäre, Justizminister) fachaufsichtliche Weisungen erteilen, muss daher rechtlich ausgeschlossen werden.“
Sommerzeit II: In einem Antrag (20/13909), der zur Beratung an den Innenausschuss überwiesen werden soll, fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, sich in der Europäischen Union für die Abschaffung der Sommerzeit einzusetzen. Die Fraktion erinnert an eine Umfrage der EU-Kommission zur Sommerzeit, an der 4,6 Millionen Menschen teilgenommen hatten, von denen 84 Prozent für die Abschaffung der Sommerzeit votiert hätten. Die Bundesregierung habe sich bereits in der vergangenen Legislaturperiode prinzipiell für die Abschaffung der Zeitumstellung ausgesprochen, schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung habe seinerzeit angegeben, ein abgestimmtes Vorgehen mit den europäischen Nachbarn anzustreben, um Zeitinseln vermeiden und um den Binnenmarkt sowie den Luftverkehr zu schützen.
Spätaussiedler: Um „Wiederaufgreifensanträge“ zur Anerkennung als Spätaussiedler geht es in einem Antrag der AfD-Fraktion (20/13876), der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen werden soll. Danach soll das Bundesverwaltungsamt Antragstellern, die zwischen April 2022 und März 2023 einen ablehnenden Bescheid zur Anerkennung als Spätaussiedler erhalten haben, über die Möglichkeit eines formlosen Wiederaufgreifensantrags informieren, wenn der ablehnende Bescheid sich lediglich auf das sogenannte „Gegenbekenntnis“ gründete. Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, das Bundesverwaltungsamt entsprechend anzuweisen.
Wohnungsgrößen: An den Ausschuss für Wohnen soll ein AfD-Antrag überwiesen werden, in dem die Fraktion jede Beschränkung von Wohnungsgrößen ablehnt (20/13801). In der Vorlage mit dem Titel „Verdrängungen verhindern – Freiheit des Wohnens sicherstellen“ wird die Bundesregierung aufgefordert, auf Regelungen zu verzichten, die darauf zielen, den pro Person zugestandenen Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt zu begrenzen. Außerdem soll auf Bestimmungen verzichtet werden, die darauf zielen, Eigentümer und Mieter aus ihren Wohnungen zu verdrängen. Der Bundesregierung wird vorgeworfen, die individuellen Wohnflächen als zu groß bemessen anzusehen und den Menschen einen zu hohen individuellen Flächenkonsum vorzuwerfen. Mit verschiedenen Maßnahmen wolle die Regierung offenbar in die Freiheit des Wohnens nicht zuletzt lebensälterer Eigentümer eingreifen.
Serielles Wohnen: Ebenfalls im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen beraten werden soll ein AfD-Antrag mit dem Titel „Kommunen bei Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern am Ende – Fehlanreize durch seriellen Wohnungsbau stoppen“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (20/6188). Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „von der Forcierung des seriellen Wohnungsbaus oder der Forderung nach Übergangs- oder Vereinfachungsregelungen im Baugesetzbuch als Scheinlösungen der Flüchtlingskrise abzusehen“. Stattdessen soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion einen Kurswechsel „hin zu einer Migrationspolitik im Sinne des Artikels 16a des Grundgesetzes“ durchführen.
Krisenverordnung: Um den Vorschlag für eine EU-Verordnung „zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl“ geht es in einem Antrag der AfD-Fraktion (20/13910), der federführend im Ausschuss für Inneres und Heimat beraten werden soll. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, sich im sogenannten Trilog und im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren dafür einzusetzen, dass der Tatbestand „Instrumentalisierung von Migranten“ weiterhin eine Krisensituation auslöst und dies unter anderem anhand der Anzahl der Migranten und deren Integrierbarkeit festgestellt wird. Ebenso soll sich die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion dafür einsetzen, dass dies „auch in Fällen der Migrantenschleusung durch organisierte Kriminelle und durch humanitäre Hilfsaktionen gilt“ und in entsprechenden Artikeln der sogenannten Krisenverordnung geregelt wird. Des Weiteren fordert die Fraktion die Bundesregierung in der Vorlage auf, sich dafür einzusetzen, dass es dem Rat auf Grundlage eines Antrags eines Mitgliedstaates zusteht, „eine Krisensituation im Wege eines Durchführungsbeschlusses“ festzustellen. Die Feststellung einer Krisensituation habe auf Ebene der Mitgliedstaaten zu verbleiben und könne nicht „an die abhängige Behörde Europäische Kommission delegiert“ werden, heißt es dazu in der Vorlage ferner.
Energieversorgung: Nach Auffassung der AfD-Fraktion bringt die Transformation des deutschen Energiesystems im Rahmen der bereits umgesetzten Energiewende eine Vielzahl technischer Risiken mit sich, die bisher in den Maßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichend berücksichtigt würden, so zum Beispiel großflächige Stromausfälle (Blackout) infolge unkontrollierbarer Netzzustände, oder Stromausfälle im Millisekundenbereich sowie Lastabwürfe der Industrie (Brownout) zur Netzstabilisierung. In einem Antrag (20/13874) mit dem Titel „Versorgungssicherheit bei der Stromlieferung hat Vorrang - Gleicher Marktzugang für alle Versorger“ fordern die AfD-Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, durch Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes unverzüglich sicherzustellen, dass alle Stromanbieter in Deutschland die gleichen Voraussetzungen und Bedingungen für ihren Marktzugang haben. Sie sollten zudem verpflichtet werden, Elektrizität auch in der vereinbarten Menge, in der vereinbarten Zeit und in der vereinbarten Qualität (Spannung, Stromstärke, Netzfrequenz und Phasenlage) zu liefern und im Falle chronischer Vertragsuntreue vom Markt ausgeschlossen werden. Darüber hinaus fordert die AfD-Fraktion, sowohl sämtliche CO2-Bepreisungen als auch das EEG sowie alle weiteren Begünstigungen und Subventionen für sogenannte erneuerbare Energien unter Wahrung des Vertrauensschutzes abzuschaffen, um über die dann deutlich reduzierten Brennstoff- und Netzkosten die Verbraucherpreise zu senken und die Versorgungsicherheit wieder zu erhöhen. Zugleich solle der Betrieb von Kohlekraftwerken, deren Schadstoffausstoß dem Stand der Technik entspricht, uneingeschränkt ermöglicht und sämtliche Bemühungen zum Ausstieg aus dieser Technik unterlassen werden. Die Vorlage soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen werden.
Wintershall: Der deutsche Chemiekonzern BASF plant den Verkauf seiner Tochter Wintershall Dea an das britische Unternehmen Harbour Energy. Die AfD-Fraktion befürchtet, dass durch die geplante Fusion Deutschlands einziger Öl- und Gasförderer seine Eigenständigkeit verlöre, obwohl Gas und Öl auch in Zukunft eine wichtige Rolle in der Energieversorgung Deutschlands spielen - und will das Vorhaben verhindern. In ihrem Antrag (20/13875) mit dem Titel „Verkauf der Wintershall Dea AG stoppen – Deutsche Energieversorgung schützen“ fordern die AfD-Abgeordneten die Bundesregierung auf, den geplanten Verkauf frei von ideologischen Vorurteilen zu konventionellen Energiequellen streng nach außenwirtschaftlichen und kartellrechtlichen Kriterien zu prüfen. Dabei solle die Sicherheit der deutschen Energieversorgung sowie die Erhaltung des damit verbundenen Know-hows in Deutschland Priorität haben. Die Folgen eines Verkaufes seien „nicht durch mittlerweile leider übliche, haltlose und unbezahlbare Zukunftsvisionen der Bundesregierung von einer Wasserstoffwirtschaft oder anderer Versprechungen schönzureden“. Bei Vorliegen von Nachteilen für Deutschland solle die Bundesregierung den Verkauf der BASF-Tochter Wintershall untersagen. Der Antrag soll ebenfalls im Ausschuss für Klimaschutz und Energie beraten werden.
Windkraftanlagen: Die AfD fordert, Umweltbelastungen durch Windkraftanlagen bei deren Planung und Genehmigung stärker zu berücksichtigen. In einem Antrag (20/13878) dringt die Fraktion darauf, Schallemissionen „umfassend zu messen sowie die Grenzwerte der TA Lärm zu evaluieren und zu aktualisieren“. Die Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen müssten so geändert werden, „dass bei den Prognoserechnungen zur Schallausbreitung und bei anschließenden Kontrollmessungen nach Inbetriebnahme“ die von den Anlagen „ausgehenden und von der Umgebung aufgenommenen und reflektierten Frequenzen zu berücksichtigen sind“, heißt es in der Vorlage. Bezugspunkt solle die Wohnbebauung sein, auf die Schallemissionen gerichtet seien „oder dort diffus eindringen, insbesondere auch Infraschall kleiner als 20 Hertz“. Betreiber von Windanlagen sollen nach Willen der Fraktion auch verpflichtet werden, „Prognoseberechnungen zur Schallausbreitung nach Fertigstellung der Anlage durch Beauftragung Dritter mit Messungen unter realen Betriebsbedingungen validieren“ zu lassen. Auch diese Vorlage soll an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen werden.
Genfer Flüchtlingskonvention: An den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen werden soll ein Antrag der AfD-Fraktion, in dem diese auf eine „grundlegende Reform“ der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 und dem dazugehörigen „Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ von 1967 dringt (20/13836). In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, sich für eine solche Reform einzusetzen. Diese Reform „sollte sich am Leitbild der heimat- und kulturnahen Unterbringung der Flüchtlinge, verbunden mit einer Unterstützung der aufnehmenden Staaten vor Ort statt Einwanderung in die deutschen und europäischen Sozialsysteme orientieren und das Recht auf Rückkehr betonen“, heißt es in der Vorlage weiter. Wie die Abgeordneten darin ausführen, stellen die GfK und das Protokoll bis heute den internationalen Rahmen für den Schutz von Flüchtlingen dar. 145 Staaten seien der Konvention und/oder dem Protokoll beigetreten. Trotz ihrer historischen Verdienste seien beide „hochgradig reformbedürftig“. Die Konvention sei ein „Kind ihrer Zeit, entstanden nach den Verheerungen des Zweiten Weltkriegs und vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen und kommunistischen Verbrechen“. Im Zeitalter der Globalisierung seien die GFK sowie das Protokoll „nicht länger zeitgemäß, oft gar kontraproduktiv“, schreibt die Fraktion ferner. Die GFK werde „dazu missbraucht, um Flüchtlinge zu privilegieren, die es in die reichen Länder des Westens schaffen und dafür Tausende von Euro zahlen, obwohl Artikel 31 Absatz 1 eigentlich nur Personen vor Strafen wegen ihrer illegalen Einreise schützt, ,die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren'“.
Banknote: Die AfD hat einen Antrag gestellt zur Wiedereinführung der 500-Euro-Banknote (20/13904). Außerdem soll eine 1.000-Euro-Banknote neu eingeführt werden. „Vor dem Hintergrund der politisch-regulatorischen Praxis der letzten Jahre kann die Abschaffung der 500-Euro-Banknote als symbolischer erster Schritt in Richtung einer Bargeldabschaffung verstanden werden“, schreibt sie in ihrem Antrag, der im Finanzausschuss federführend beraten werden soll.
Zuckersteuer: Ebenfalls an den Finanzausschuss überwiesen werden soll ein Antrag der AfD-Fraktion zum Thema Zuckersteuer (20/13912). Darin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, „die bestehenden freiwilligen Selbstverpflichtungen der Getränkeindustrie, den absatzgewichteten Zuckergehalt ihrer Produkte im Rahmen der Nationalen Reduktionsstrategie bis Ende 2025 um 15 Prozent zu reduzieren, anzuerkennen“. Außerdem soll die Regierung „die Wirkung freiwilliger Selbstverpflichtungen der Getränkeindustrie durch ein geeignetes staatliches Produktmonitoring im Hinblick auf den Zuckergehalt bestimmter Getränke gezielt überprüfen“. Sie soll ferner „mögliche ernährungsphysiologische Wirkungen einer Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke in der Prävention von Zivilisationskrankheiten faktenbasiert erheben und öffentlich kommunizieren“.
Baumschulen: Die AfD-Fraktion will Baumschulen in Deutschland stärker fördern. Die wirtschaftlichen und ökologischen Ziele ließen sich im Baumschulwesen, mit seinen arbeitsintensiven Plantagen und steigenden Löhnen, nicht ohne Weiteres erreichen, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (20/13913), der federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten werden soll. Baumschulunternehmen hierzulande sähen sich ungleichen europäischen Wettbewerbsbedingungen und einem stetig steigenden bürokratischen Aufwand in umfangreichen Rechtsfeldern gegenüber. Um langfristig zu planen und auch in ihre Unternehmen zu investieren, bedürfe es Planungssicherheit. Um diese sicherzustellen, fordert die AfD-Fraktion unter anderem die Sicherung der universitären Forschung und Lehre an den Standorten Geisenheim und Weihenstephan für den Fachbereich Baumschulwesen. Dazu solle der Stiftungslehrstuhl des Bundes für Gehölzforschung installiert und gefördert werden. Außerdem solle die Forschung zur Torfreduktion für Topf- und Containerpflanzungen unter der Nutzung eines weiteren Ausbaus der Digitalisierung und der Nutzung von Künstlicher Intelligenz vorangetrieben werden. Gleiches gelte für „innovative wassersparende Maßnahmen“ in allen Baumschulen. Schließlich sollten bauliche Auflagen für Baumschulenbetriebe im Außenbereich in Zusammenarbeit mit den Ländern vereinfacht und entsprechende Regelungen in der Musterbauordnung des Bundes Berücksichtigung finden.
Berufskraftfahrer: Um dem Fahrerpersonalmangel bei Busbetrieben entgegenzuwirken, will die AfD-Fraktion die Berufskraftfahrerausbildung modernisieren und dabei verstärkt auf den deutschen Nachwuchs setzen. In einem Antrag (20/13914) fordern die Abgeordneten unter anderem, die gesetzlichen Anforderungen an die Ausbildung zu validieren und den geänderten aktuellen Bedingungen im Ergebnis dieser Validierung anzupassen. Zudem müsse im Rahmen der Validierung auch die Möglichkeiten der Förderung der Berufskraftfahrerausbildung mit dem Ziel einer attraktiveren Ausbildungsvergütung geprüft werden. Die Vorlage federführend im Verkehrsausschuss beraten werden.
Entwicklungshilfe: Die AfD-Fraktion will Entwicklungshilfe für Staaten streichen, die die Bekämpfung illegaler Migration nicht unterstützen. In einem Antrag (20/13915) fordert sie die Bundesregierung auf, die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit „jenen Herkunfts- und Transitstaaten“ auszusetzen, die sich bei der Unterbindung „der Schleusertätigkeiten ihrer Flug- und Reisegesellschaften unkooperativ zeigen“. Bilaterale Entwicklungsleistungen sollten für jene Staaten gekürzt werden, die sich weigerten, ihre illegal in die EU und nach Deutschland eingewanderten Staatsbürger zurückzunehmen oder „die für ihre Remigration notwendigen Dokumente auszustellen“, heißt es in der Vorlage. So spricht sich die AfD-Fraktion unter anderem konkret dafür aus, die „bilateralen Entwicklungsleistungen für die Republik Türkei maximal zu kürzen“. Die Bundesregierung fordert sie auf, auch „in der Europäischen Union darauf hinzuwirken, die multilateralen Entwicklungsleistungen für die Republik Türkei maximal zu kürzen“. Die Vorlage soll an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen werden.
Süßstoffe: Die AfD-Fraktion sieht Handlungsbedarf bei der Verwendung zulassungspflichtiger Süßstoffe. Die Bundesregierung habe bereits 2018 eine Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten beschlossen. Ziel der Strategie sei es, den Anteil der Übergewichtigen und Adipösen in der Bevölkerung, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, zu verringern. Vor diesem Hintergrund würden immer häufiger zucker- und kalorienfreie oder kalorienarme Süßungsmittel als Alternative zu herkömmlichen Zuckerarten in Lebensmitteln und Getränken verwendet, argumentieren die AfD-Abgeordneten. In einem Antrag (20/13877) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, die Datenlage zu gesundheitlichen Auswirkungen von synthetisch hergestellten Süßstoffen auf den Menschen durch Förderung von Forschung auf dem Gebiet der Süßstoffe „stärker zu forcieren“ und „großangelegte randomisierte Kontrollstudien“ zu beauftragen. Außerdem solle auf EU-Ebene eine „interindividuelle Neubewertung aller in der EU zugelassenen synthetischen Süßstoffe“ angeregt werden, und Verbraucher sollten über potenziell schädliche Auswirkungen von synthetischen Süßstoffen mehr als bislang informiert werden. Der Antrag soll federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten werden.
Stiftung Preußischer Kulturbesitz: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „über die Stiftung Preußischer Kulturbesitz“ (20/13952) soll federführend an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen werden. „Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist mit ihren 25 Museen, Bibliotheken, Archiven und Forschungsinstituten eine der größten Kultureinrichtungen Deutschlands und eine der bedeutendsten der Welt“, heißt es in dem Gesetzentwurf. In den vergangenen Jahren habe sich jedoch zunehmend gezeigt, „dass sie ihr Potenzial nicht in vollem Umfang ausschöpfen kann“ und nicht den Bekanntheitsgrad habe, der ihren herausragenden Sammlungen entspricht. Mit dem Gutachten des Wissenschaftsrats vom Juli 2020, in dem der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) erheblicher Verbesserungsbedarf attestiert worden sei, habe ein umfangreicher Reformprozess begonnen. Nach dem „wegweisenden Beschluss“ des SPK-Stiftungsrats vom 5. Dezember 2022 und den auf dieser Grundlage eingeleiteten organisatorischen Änderungen stelle das neue Stiftungsgesetz die Reform nun auch auf eine neue gesetzliche Grundlage und ermögliche eine umfassende Modernisierung, eine effizientere Struktur sowie eine höhere Agilität, um auf die Herausforderungen der Zukunft zu reagieren, schreibt die Bundesregierung. Hierzu soll die Leitung der Stiftung umstrukturiert werden: Sie obliege nicht mehr wie bislang dem Präsidenten oder der Präsidentin alleine, sondern einem kollegialen Vorstand aus bis zu sieben Personen, die auch für Querschnittsthemen zuständig sein werden. Dies gewährleistet aus Sicht der Regierung, dass die Belange der unterschiedlichen Einrichtungen berücksichtigt werden. Zudem fördere es Synergieeffekte. Der Stiftungsrat hingegen soll stark verkleinert werden und sich künftig nur noch aus neun anstatt aus 20 Personen zusammensetzen, was eine schnellere und effizientere Entscheidungsfindung ermöglichen soll. Ein „Meilenstein zur Flexibilisierung und Entbürokratisierung“ sei die Vereinfachung der eigenverantwortlichen Verwendung der Haushaltsmittel. So könnten die einzelnen Einrichtungen künftig insbesondere über ihre Personalplanung eigenständig entscheiden. „Damit wird einer der wesentlichen Strukturempfehlungen des Wissenschaftsrats entsprochen“, schreibt die Bundesregierung. Auch die Personalstruktur der Stiftung soll an die Anforderungen einer modernen Kultureinrichtung angepasst werden: Herausgehobene Führungspositionen sollen künftig zeitlich befristet besetzt werden und Verbeamtungen die Ausnahme sein. Dies fördere die Innovationskraft und beweglichere Strukturen, heißt es in der Vorlage.
Außenwirtschaftsgesetz: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden. Nach Angaben der Regierung bestehen die Ziele der Sanktionsstrafrecht-Richtlinie darin, für eine wirksame Anwendung der Sanktionen zu sorgen, zur Integrität des Binnenmarkts beizutragen und ein hohes Maß an Rechtssicherheit herzustellen. Hierzu sollen die strafrechtlichen Definitionen im Zusammenhang mit Verstößen gegen EU-Sanktionen angeglichen werden. Zudem werde gewährleistet, dass Art und Umfang der Strafen für die Missachtung von Sanktionsverboten „unionsweit wirksam, abschreckend und angemessen sind“. Überdies würden Maßgaben für die Ermittlung und Strafverfolgung sanktionsstrafrechtlicher Taten vorgegeben. Die Vorlage soll an den Wirtschaftsausschuss überwiesen werden.
Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“: Der Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (20/14244) soll federführend im Ausschuss für Inneres und Heimat beraten werden.
Afrikanischer Entwicklungsfonds: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Übereinkommens vom 29. November 1972 über die Errichtung des Afrikanischen Entwicklungsfonds“ vorgelegt (20/13489). Ziel sei es, die Option der Hebelung am Kapitalmarkt zu ermöglichen und so das Ausleihvolumen des Fonds zu erhöhen. Hintergrund sei der hohe Bedarf der afrikanischen Länder an günstiger Entwicklungsfinanzierung. Die Hebelung von Mitteln am Kapitalmarkt erfolge unter strengen Regeln der finanziellen Nachhaltigkeit und jährlicher Billigung durch die Geber, schreibt die Bundesregierung. Eine Haftung durch Geber des Fonds oder Anteilseigner der Bank sei in der Satzung ausgeschlossen. Bei dem Fondsübereinkommen handle es sich um einen multilateralen völkerrechtlichen Vertrag, der innerstaatliche Wirksamkeit durch ein Vertragsgesetz gemäß Artikel 59 Absatz 2 des Grundgesetzes erlangt habe. Die Änderung des Fondsübereinkommens löse ebenfalls das Erfordernis eines Vertragsgesetzes aus. Die Vorlage soll im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beraten werden.
Bundestagspolizeigesetz: Ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen „über die Polizei beim Deutschen Bundestag“ (Bundestagspolizeigesetz, 20/14247) soll kurz beraten werden. Vorgesehen sind fünf dreiminütige und zwei zweiminütige Redebeiträge. Damit soll erstmalig eine gesetzliche Grundlage für die Polizei beim Deutschen Bundestag geschaffen werden. Wie die beiden Fraktionen in der Vorlage ausführen, wird die Polizeigewalt der Präsidentin oder des Präsidenten des Parlaments im Gebäude des Bundestages durch Grundgesetz-Artikel 40 Absatz 2 Satz 1 („Der Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Gebäude des Bundestages aus“) unmittelbar begründet. Eine gesetzliche Ausgestaltung der Polizeigewalt erscheine dennoch sinnvoll, vor allem, weil die unmittelbare verfassungsrechtliche Begründung durch die starke Fokussierung auf das Gebäude des Parlaments den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht werde. Darüber hinaus erleichtere eine gesetzliche Ausgestaltung der Polizeigewalt die Rechtsanwendung durch eine Erhöhung der Rechtsklarheit. Auch die Einhaltung europäischen Datenschutzrechtes erscheine bei einer gesetzlichen Ausgestaltung der Polizeigewalt der Präsidentin oder des Präsidenten des Bundestages leichter erfüllbar. Ebenso legten „die gebotene engere Zusammenarbeit der Polizeibehörden des Bundes und der Länder sowie die Anforderungen neuer Gefährdungen eine stärkere Ausdifferenzierung durch Gesetz nahe“. Ziel der gesetzlichen Grundlage ist es den Koalitionsfraktionen zufolge, den gegenwärtigen Stand der Befugnisse auf einfachrechtliche Grundlage zu stellen und darüber hinaus „die Befugnisse der Polizei bezogen auf die örtliche Zuständigkeit maßvoll auszuweiten, indem die strikte Bindung an die Parlamentsgebäude gelockert wird“. Auf diese Weise solle die Arbeit der Polizei erleichtert und die Rechtsklarheit erhöht werden. Mit dem Gesetzentwurf soll der Bereich der Gebäude des Parlaments im engeren Sinne auf alle Räumlichkeiten erweitert werden, „in denen der Bundestag, seine Organe und Gremien, die Bundesversammlung oder der Gemeinsame Ausschuss tagen, ohne dass es sich um ein Gebäude handelt, das der Verwaltung des Deutschen Bundestages unterliegt“. Dies soll auch für alle Orte gelten, die in einem „untrennbaren zeitlich-räumlichen Zusammenhang“ mit Sitzungen des Bundestages, seiner Organe und Gremien stehen. Ein solcher Zusammenhang ist laut Begründung in erster Linie bei Streifengängen rund um die Gebäude des Bundestages gegeben. Zudem soll sich der Begriff der Gebäude des Bundestages auch auf Orte erstrecken, an denen die Präsidentin oder der Präsident eine Veranstaltung durchführt. Im Bereich der Gefahrenabwehr soll ein Tätigwerden der Polizei außerhalb des Gebäudes des Bundestages zulässig sein, um eine in diesem Gebäude drohende Gefahr abzuwehren. „So ist die Polizei beispielsweise auch dann örtlich zuständig, wenn sich ein Schütze außerhalb des Gebäudes des Bundestages befindet, der auf den Eingangsbereich oder die Kuppel des Reichstagsgebäudes schießt“, heißt es dazu in der Begründung. Gleiches gelte, „wenn etwa Informationserhebungseingriffe außerhalb der Gebäude des Bundestages erforderlich werden, um eine Gefahr in den Gebäuden des Bundestages abzuwehren“. Geregelt werden in dem Gesetzentwurf auch Grundsätze der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen, die Zutritt zu den Gebäuden des Bundestages begehren. Auf Mitglieder des Bundestages, der Bundesregierung und des Bundesrates sowie deren Beauftragte sollen diese Regelungen keine Anwendung finden. „Mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung und der damit verbundenen Datenerhebung und -verarbeitung soll eine Prognoseentscheidung der Polizei darüber ermöglicht werden, ob von einer den Zutritt begehrenden Person ein Risiko für die Funktions- oder Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestags oder die Sicherheit ausgeht“, heißt es in der Begründung weiter. Die Freiheit des Mandats der Abgeordneten bleibe unberührt. Bei Personen, die einen Hausausweis oder andere Zutrittsberechtigungen besitzen oder beantragen, die einen längeren Gültigkeitszeitraum haben und zum jederzeitigen Zutritt zu den Gebäuden des Bundestages und zu einem unbegleiteten Aufenthalt dort berechtigen, erfolgen den Angaben zufolge gegenwärtig Abfragen im Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei und im Informationssystem „Inpol“ sowie die Abfrage einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Geregelt werden soll mit dem Gesetzentwurf auch „das anlassbezogene Auskunftsersuchen von personenbezogenen Daten der Polizei beim Bundesamt für Verfassungsschutz oder bei den Landesämtern für Verfassungsschutz zum Zwecke der Zuverlässigkeitsüberprüfung“.
Windenergie: Die CDU/CSU hat einen Gesetzentwurf für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau (Windenergieakzeptanzgesetz, 20/14234) vorgelegt. Die federführende Beratung der Vorlage übernimmt der Ausschuss für Klimaschutz und Energie
Forschung: Die FDP hat einen Gesetzentwurf zum verbesserten Zugang zu und zur Nutzung von Daten für die Forschung (20/14262) vorgelegt. Federführend soll der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung die Vorlage weiterberaten.
Familienrecht: Die FDP hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz, 20/14263) vorgelegt. Federführend soll der Rechtsausschuss die Vorlage weiterberaten.
Strafverfahren: Die FDP hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens (20/14258) vorgelegt. Der Rechtsausschuss soll die Vorlage federführend beraten.
Strafrecht: Die FDP hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strafrechts (20/14257) vorgelegt. Die weitere, federführende Beratung der Vorlage soll der Rechtsausschuss übernehmen.
Betreuervergütung: Die FDP hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern (20/14259) vorgelegt. Der Rechtsausschuss soll sich federführend weiter mit der Vorlage befassen.
Rechtsanwaltsvergütungsrecht: Die FDP hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025, 20/14264) vorgelegt. Der Rechtsausschuss soll sich federführend weiter mit der Vorlage befassen.
Gesundheitssystem: Die FDP hat einen Antrag mit dem Titel „Weniger Bürokratie und mehr Zeit für Patientinnen und Patienten im Gesundheitssystem“ (20/14265) vorgelegt. Die federführende Beratung der Vorlage übernimmt der Ausschuss für Gesundheit.
Migration: Die FDP hat einen Antrag mit dem Titel „Für eine neue Realpolitik in der Migration“ (20/14266) vorgelegt. Die federführende Beratung der Vorlage übernimmt der Ausschuss für Inneres und Heimat
Ambulanz: Die FDP hat einen Antrag mit dem Titel „Ambulante Versorgung verbessern – Hausärztliche Vergütung reformieren und entbudgetieren“ (20/14267). Weitere Beratung soll die Vorlage im Ausschuss für Gesundheit erfahren.
Luftverkehr: Die FDP hat einen Antrag mit dem Titel „Luftverkehrsstandort Deutschland beflügeln statt belasten“ ( 20/14268). Die weitere, federführende Beratung der Vorlage soll der Verkehrsausschuss übernehmen.
Lebensmittelverschwendung: Die Gruppe Die Linke hat einen Antrag mit dem Titel „Lebensmittelverschwendung durch Wegwerfverbot von Nahrungsmitteln stoppen“ vorgelegt (20/13740). Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung darin auf, im ersten Quartal 2025 einen Gesetzentwurf gegen Lebensmittelverschwendung vorzulegen. Die federführende Beratung der Vorlage übernimmt der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft.
Grundnahrungsmittel: Die Gruppe Die Linke hat einen Antrag mit dem Titel „Grundnahrungsmittel zeitgemäß definieren“ vorgelegt (20/13738). Die Vorlage soll federführend im Finanzausschuss weiterberaten werden.
Haftentschädigung: Die AfD-Fraktion hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Entschädigungsrechts für zu Unrecht erlittene Haft vorgelegt (20/9208). Für eine Freiheitsentziehung aufgrund gerichtlicher Entscheidung oder Anordnung im Strafverfahren gewährleistet der Staat nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen vom 8. März 1971 (BGBl. I S. 157) eine Entschädigung, sofern die Freiheitsentziehung letztlich zu Unrecht erfolgte. Für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, beträgt die Entschädigung 75 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung. Der Entschädigungsanspruch für Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, soll auf 100 Euro und, sofern die Freiheitsentziehung länger als zwölf Monate dauert, auf 200 Euro je angefangenen Tag der Freiheitsentziehung erhöht werden. Gegenüber diesem Anspruch ist die Aufrechnung unzulässig. Der Rechtsausschuss soll die Vorlage federführend beraten.
Pubertätsblocker: Die AfD-Fraktion hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Bewerbung und Durchführung von Geschlechtsanpassungen bei Minderjährigen vorgelegt (20/14218). Demnach steige seit Jahren die Anzahl heranwachsender Kinder und Jugendlicher, die mit Pubertätsblockern oder Geschlechtshormonen behandelt werden, weil sie sich nicht mit ihrem biologischen Geschlecht identifizieren. Federführend weiterberaten werden soll die Vorlage im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Waffenrecht: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Besitzer legaler Waffen schützen – Keine weiteren Verschärfungen des Waffenrechts“ vorgelegt (20/13908). Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung darin auf, im Hinblick auf das Waffenrecht nicht in einer für Waffenbesitzer belastenden Art und Weise vom Koalitionsvertrag abzuweichen und es insbesondere zu unterlassen, gesetzgeberische Initiativen zu verfolgen, welche in die Grundrechte und legitimen Interessen von legal handelnden Waffenbesitzern eingreifen, insbesondere bevor die im Koalitionsvertrag vorgesehene umfassende Evaluation der Waffenrechtsänderungen der letzten Jahre vollständig abgeschlossen worden ist. Die weitere, federführende Beratung der Vorlage soll der Ausschuss für Inneres und Heimat übernehmen.
Armenien: Die AfD hat einen Antrag mit dem Titel „Regionalen Flächenbrand im Südkaukasus verhindern – Territoriale Integrität Armeniens schützen“ vorgelegt (20/13832). Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung darin auf, Armenien bei der Bewältigung der Herausforderungen durch die Aufnahme von Flüchtlingen zu unterstützen. Für die federführende Beratung der Vorlage ist der Auswärtiger Ausschuss vorgesehen.
OSZE: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Für Frieden, Stabilität und Sicherheit – Aus dem Ukraine-Krieg lernen – Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa weiterentwickeln“ vorgelegt (20/13834). Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung darin auf, für einen Helsinki-Jubiläumsgipfel (Helsinki+50) im Jahr 2025 einzutreten sowie zu diesem Zweck bereits im Jahr 2024 zusammen mit unseren Partnern und dem aktuellen OSZE-Vorsitz Malta eine vorbereitende Konferenz zu veranstalten. Der Auswärtiger Ausschuss soll die Vorlage federführend beraten.
Japan: Die Fraktion der AfD hat einen Antrag mit dem Titel „Ausbau der umfassenden Partnerschaft mit Japan“ vorgelegt (20/13837). Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung darin auf, den sicherheits- und verteidigungspolitischen Austausch mit Japan im Rahmen der 2+2-Gespräche zwischen den Außen- und Verteidigungsministern beider Länder zu intensivieren und gemeinsame Probleme und Herausforderungen bei der nationalen Verteidigung in den Mittelpunkt zu stellen. Für die federführende Beratung der Vorlage ist der Auswärtiger Ausschuss vorgesehen.
Stromlieferung: „Versorgungssicherheit bei der Stromlieferung hat Vorrang – Gleicher Marktzugang für alle Versorger“ lautet ein Antrag der AfD-Fraktion (20/13874), der federführend im Ausschuss für Klimaschutz und Energie beraten werden soll.
Windindustrieanlagen: Jede einzelne Windindustrieanlage stört nach Auffassung der AfD-Fraktion auf Kilometer die Bettung von Landschaft und Ortschaft und verhindert das Einfühlen in die jeweiligen Natur- und Siedlungsräume. Das schreibt die Fraktion in ihrem Antrag (20/9799) mit dem Titel „Deutsche Kulturlandschaften verteidigen - Flächenfraß und visuelle Raumnahme der Wind- und Solarindustrie bekämpfen“, der federführend im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen beraten werden soll. Die Abgeordneten der AfD fordern darin die Bundesregierung unter anderem auf, das Windenergieflächenbedarfsgesetz unverzüglich außer Kraft zu setzen und sicherzustellen, dass alle Anlagen der sogenannten „Energiewende“ zur Erzeugung von Elektrizität aus sogenannten erneuerbaren Energien, die neu oder erneut in Betrieb genommen werden, wie jede andere Industrieanlage in Deutschland eingestuft und behandelt werden und keine Bevorzugung oder Begünstigung bei der Betriebsgenehmigung erhalten.
Sexualaufklärung: „Informationsbroschüren und Schulbücher zur Sexualaufklärung auf ihre inhaltliche Angemessenheit überprüfen“ lautet der Titel eines AfD-Antrags (20/13907), der im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend federführend beraten werden soll.
Deutscher Beruflicher Austauschdienst: Ein weiterer AfD-Antrag trägt den Titel „Gründung eines Deutschen Beruflichen Austauschdienstes“ (20/14125). Die Vorlage soll im Bildungsausschuss federführend beraten werden.
Lehrerausbildung: Ebenfalls im Bildungsausschuss beraten werden soll ein AfD-Antrag mit dem Titel „Für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Lehrerausbildung“ (20/8358).
Lehrer: Auch der AfD-Antrag mit dem Titel „Lehrer effektiv entlasten“ (20/8357) soll an den Bildungsausschuss überwiesen werden.
Gedenktag für ungeborenes Leben: Im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beraten werden soll der AfD-Antrag „Einführung eines Gedenktages für ungeborenes Leben“ (20/13902).
Lehramtsstudium: „Das Staatsexamen für den Studiengang des Lehramts wieder einführen“ lautet ein AfD-Antrag (20/14123), der zur Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen werden soll.
Handwerk: Ein AfD-Antrag mit dem Titel „Im Handwerk liegt die Zukunft – Handwerksunterricht analog zur MINT-Förderung fördern“ (20/13785) soll federführend im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung beraten werden.
Demografie: „Demografieziele für ein junges Deutschland – Umbenennung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung sowie Eingliederung in den Geschäftsbereich eines fachlich neu ausgerichteten Familienministeriums“ lautet der Titel eines AfD-Antrags (20/13905) der zur Beratung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen werden soll.
Amt des Queer-Beauftragten: Ebenfalls im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll ein AfD-Antrag mit dem Titel „Einsatz für eine familienfreundliche Gesellschaft – Abschaffung des Amtes des Queer-Beauftragten der Bundesregierung“ (20/13903) beraten werden.
Falknerei: An den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen werden soll ein AfD-Antrag mit dem Titel „Falknerei als immaterielles Kulturgut in Deutschland erhalten“ (20/14124).
Synthetische Energieträger: „Kostengünstige und umweltverträgliche synthetische Energieträger und Treibstoffe für mehr Souveränität und Wohlstand“ lautet der Titel eines AfD-Antrags (20/11975), der im Ausschuss für Klimaschutz und Energie beraten werden soll.
Hormonbehandlung: Die AfD-Fraktion möchte der Bundesregierung verbieten, Informationen mit werbendem Charakter für sogenannte Pubertätsblocker und Hormonbehandlungen von Kindern und Jugendlichen zu verbreiten. In einem entsprechenden Antrag (20/14221) bezieht sie sich unter anderem auf die Internetseite „Regenbogenportal.de“ und auf die dort vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereitgestellten Informationen. Diese seien nicht nur übergriffig, sondern würden auch das Erziehungsrecht der Eltern untergraben, kritisiert die Fraktion. Sie fordert die Bundesregierung auf, diese Informationen unverzüglich zu löschen. Der Antrag soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen werden.
Grüne Leitmärkte: Im Wirtschaftsausschuss beraten werden soll ein AfD-Antrag mit dem Titel „Keine grünen Leitmärkte in Deutschland – Die sogenannte sozial-ökologische Transformation der deutschen Industrie beenden“ (20/13943). Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, auf das Instrument der „Grünen Leitmärkte“ zu verzichten. In ihrer Vorlage wirft die AfD der Bundesregierung vor, mit Steuermitteln und Vorschriften eine künstliche Nachfrage nach unrentablen Produkten schaffen zu wollen, die ansonsten wegen fehlender Rentabilität nicht angeboten werden könnten. Diese künstliche Nachfrage verstärke die Bundesregierung gegebenenfalls noch dadurch, dass sie Zwangsmaßnahmen einsetzen wolle, um Bürger gegen ihren Willen dazu zu bringen, ebenfalls „klimaneutrale“ Produkte zu kaufen.
Sozialökologische Transformation: Ebenfalls an den Wirtschaftsausschuss überwiesen werden soll ein AfD-Antrag mit dem Titel „Vielfalt in der Förderpolitik bewahren – Keine einseitige Ausrichtung an der sogenannten sozialökologischen Transformation“ (20/13946).
Arzneimittel: An den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen werden soll ein AfD-Antrag mit dem Titel „Rohdaten klinischer Prüfungen von Arzneimitteln offenlegen“ (20/7666).
Elektromagnetische Felder: „Gesundheitliche Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder erforschen“ lautet der Titel eines AfD-Antrags (20/7668), der an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen werden soll.
Rohstoffpartnerschaften: An den Auswärtigen Ausschuss überwiesen werden soll ein AfD-Antrag mit dem Titel „Mit den ASEAN-Staaten die Rohstoffpartnerschaften evaluieren und die Rohstoff- und Sicherheitsaußenpolitik gestalten“ (20/14222).
Zentralasienstrategie: Ebenfalls im Auswärtigen Ausschuss beraten werden soll ein AfD-Antrag mit dem Titel „Für eine deutsche Zentralasienstrategie – Auf dem Weg in eine neue Partnerschaft für das 21. Jahrhundert“ (20/13780).
Vereinte Nationen: Auch ein AfD-Antrag mit dem Titel „Die Vereinten Nationen grundlegend reformieren – Für Frieden, Sicherheit und Wohlstand“ soll im Auswärtigen Ausschuss federführend beraten werden.
Katar: „Für eine erfolgreiche Strategie im Umgang mit dem Emirat Katar“ ist ein AfD-Antrag (20/13835) überschrieben. Die Vorlage soll ebenfalls an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen werden.
Wissenschaftsspionage: Ein AfD-Antrag mit dem Titel „Den 360-Grad-Blick bei der Wissenschaftsspionage jetzt umsetzen – Deutsche Wissenschaft schützen“ (20/13810) soll im Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung federführend beraten werden.
(irs/mwo/scr/hle/sto/mis/sas/bal/nki/19.12.2024)