Inneres

Antrag gegen Erwerb der Staatsbürgerschaft bei vorübergehendem Schutz

Die AfD-Fraktion will den „Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei vorübergehendem Schutz ausschließen“ (20/14239). Einen so betitelten Antrag hat der Bundestag am Freitag, 20. Dezember 2024, erstmals debattiert. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Inneres und Heimat. Die AfD-Fraktion wollte über ihren Antrag direkt abstimmen lassen, konnte sich damit aber nicht gegen die übrigen Fraktionen und die Gruppe Die Linke bei Abwesenheit der Gruppe BSW durchsetzen.

Antrag der AfD

Die Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, das Staatsangehörigkeitsrecht dahingehend abzuändern, dass erst ab Erwerb des unbefristeten Aufenthaltsrechts die zur Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit notwendige Aufenthaltsdauer berücksichtigt wird. Die Verkürzung der Aufenthaltsdauer auf drei Jahre nach Paragraf 10 Absatz 3 des Staatsanghörigkeitsgesetzes solle künftig ausgeschlossen werden. 

Eine Verkürzung der für die Einbürgerung notwendigen Aufenthaltszeit auf nur drei Jahre auch für Personen, welche über keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung verfügen, ist aus Sicht der AfD nicht hinnehmbar. Ein faktischer Aufenthalt und der damit verbundene Status könne nicht ursächlich sein für ein Aufenthaltsrecht, welches die deutsche Staatsangehörigkeit mitbegründet, denn der Aufenthalt werde nur gewährt, weil das europäische Migrationsrecht nicht funktioniere und die Dublin-III-Verordnung eine Zuständigkeit der Mitgliedsländer begründe, in der Migranten „stranden“, weil andere Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen wie Registrierung und Durchführung von Asylverfahren verweigerten. 

Gleichzeitig würden diejenigen Mitgliedstaaten begünstigt, die sich ihrer Verantwortung durch Weiterschieben oder fehlendem Mitwirken an Rücküberstellungen entziehen, schreibt die Fraktion.(hau/20.12.2024)