Debatte über Härtefallfonds in der Ost-West-Rentenüberleitung
Um den Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer (Härtefallfonds) ging es bei einer Bundestagsdebatte am Mittwoch, 18. Dezember 2024. Den Abgeordneten lag dazu ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Die Mittel aus dem Fonds für Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und Härtefälle der Ost-West-Rentenüberleitung den Betroffenen zugutekommen lassen“ (20/13613) sowie der Antrag der Gruppe Die Linke „Gerechtigkeitsfonds statt Härtefallfonds – Ein Fonds für alle statt Almosen für wenige“ (20/14018) und ein Antrag der AfD mit dem Titel „Rentenüberleitung abschließen – Einmalzahlungen über Fairnessfonds bereitstellen“ (20/13620) vor. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Anträge an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Federführung.
Antrag der CDU/CSU
Die Unionsfraktion wirft der Bundesregierung in ihrem Antrag (20/13613) vor, das Vorhaben der Errichtung des Fonds massiv zu schwächen. „So kürzte sie den Bundesanteil am Fonds von einer Milliarde Euro auf 500 Millionen Euro und stellte es den Bundesländern frei, Gelder zu dem Fonds beizusteuern. Diese Kürzungen führen dazu, dass die Einmalzahlungen an die Betroffenen heute deutlich geringer ausfallen, als es von der unionsgeführten Regierung der 19. Legislaturperiode geplant worden war“, heißt es in der Vorlage.
Die Unionsfraktion fordert deshalb von der Bundesregierung, den Fonds für Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und Härtefälle der Ost-West-Rentenüberleitung erneut zu öffnen und Anträge auf Leistungen aus dem Fonds für mindestens ein weiteres Jahr zuzulassen. Die engen Voraussetzungen, um Leistungen aus dem Fonds zu erhalten, sollen rückwirkend und künftig abgemildert werden, indem unter anderem die entscheidende Altersgrenze, um Leistungen aus dem Fonds erhalten zu können, für alle drei Gruppen vereinheitlicht bei 40 Jahren festgelegt wird.
Weiter verlangen die Abgeordneten, die Einkommensgrenze statt bei 830 Euro, bei 924 Euro festzulegen und somit der Faustregel zu entsprechen, die die Deutsche Rentenversicherung Bund im Jahr 2023, dem Jahr des Inkrafttretens des Härtefallfonds, für die Prüfung auf Grundsicherungsanspruch empfohlen hatte.
Antrag der Gruppe Die Linke
Der Gruppe Die Linke geht es in ihrem Antrag (20/14018) um 17 Berufs- und Personengruppen und deren Renten. Genannt werden Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post, des Gesundheits- und Sozialwesens, in der Braunkohleveredelung, Balletttänzerinnen und Balletttänzer sowie Menschen, die Familienangehörige gepflegt haben, und in der DDR geschiedene Frauen.
In dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, „einen Gesetzentwurf vorzulegen, der mittels eines Gerechtigkeitsfonds alle berechtigten Anwartschaften und Ansprüche der betroffenen 17 Personen- und Berufsgruppen einbezieht und eine einmalige Entschädigungszahlung in Höhe eines fünfstelligen Betrages vorsieht“.
Der Begriff Härtefall sei eine Abqualifizierung für diese Menschen, schreibt Die Linke. Diese Menschen hätten jahrzehntelang gearbeitet, Beiträge gezahlt und Anwartschaften erworben, die aufgrund der politischen Versäumnisse bei der Ost-West-Rentenüberleitung nicht anerkannt worden seien. Nach Berechnungen des „Runden Tisches Rentengerechtigkeit“ seien so ostdeutschen Rentnerinnen und Rentnern seit 1991 Rentenansprüche in Höhe von 40 Milliarden Euro vorenthalten worden. „Dies muss endlich angemessen entschädigt werden“, heißt es in der Vorlage.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion will den Prozess der Rentenüberleitung von Ost-Renten ins westdeutsche System abschließen und Einmalzahlungen über einen „Fairnessfonds“ bereitstellen. In einem entsprechenden Antrag (20/13620) stellt sie fest, dass Rentner, die ihr Erwerbsleben überwiegend in der DDR zurückgelegt haben, überwiegend gute Renten beziehen würden. Dennoch habe es Überführungslücken im Rentenüberleitungsgesetz gegeben, die Härten erzeugt hätten, die das geltende Rentenrecht nicht abmildern könne. Gleichzeitig hätten viele ostdeutsche Rentner aufgrund unterbrochener Erwerbsbiografien nach 1990 und geringeren Löhnen eine durchschnittlich niedrigere Rente als im Westen des Landes.
Die Fraktion verlangt deshalb von der Bundesregierung die Errichtung eines „Fairnessfonds“, mit dem die Härtefälle bei der Rentenüberleitung im Rahmen einer Fondslösung begünstigt werden, unabhängig von einer Bedürftigkeit der Betroffenen im Sinne einer niedrigen Rente unterhalb oder nahe der Grundsicherung. Im Rahmen des „Fairnessfonds“ sollen den Betroffenen pauschalisierte Einmalzahlungen in angemessener Höhe gewährt werden und bei der Bemessung dieser Einmalzahlungen an die zurückgelegte Betriebszugehörigkeit anknüpft und dabei je Jahr einen Betrag in Höhe von mindestens 400 Euro gewährt werden. Die Zahlungen des „Fairnessfonds“ sollen bei den Empfängern steuer- und sozialversicherungsfrei sowie beim Bezug von Sozialleistungen wie der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei gestellt werden. (hau/che/bal/18.12.2024)